StB 030 Nr. 3

StB 30 Nr. 3

Migros-Partizipation und Migros-DAG-Konto

1. Migros-Partizipation bis 31.12.2014

Alle voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migros (einschliess- lich Lehrlinge; max. bis 62. Altersjahr) kommen in den Genuss der M-Partizipation. Die Leis- tungen an Teilzeitbeschäftigte entsprechen ihrem Beschäftigungsgrad.

1.1 Partizipationskonto

Sämtliche Leistungen, die ein Mitarbeiter im Rahmen der finanziellen M-Partizipation erhält, werden auf einem individuellen Partizipationskonto gutgeschrieben. Für jeden Mitarbeiter wird ein einziges Konto bei der M-Genossenschaft, Direktionsbereich Finanzen/Informatik geführt. Jeder Mitarbeiter erhält Ende Jahr einen Kontoauszug und einen Zinsausweis. Der Zinssatz wird jeweils durch die Verwaltungsdelegation MGB für die ganze M-Gemeinschaft verbindlich festgelegt.

1.2 Grundkapital

Jedem Mitarbeiter wird auf seinem Partizipationskonto ein Grundkapital von höchstens Fr. 4'000.-- gutgeschrieben:

Fr. 500.---nach der Probezeit; Fr. 500.---nach Vollendung des 1. Anstellungsjahres; Fr. 1'000.---nach Vollendung des 2. Anstellungsjahres; Fr. 1'000.---nach Vollendung des 3. Anstellungsjahres (sofort verfügbar); Fr. 1'000.---nach Vollendung des 4. Anstellungsjahres (sofort verfügbar).

Auf die Gutschriften bis zur Vollendung des 2. Anstellungsjahrs besitzt der Mitarbeiter nur einen anwartschaftlichen Anspruch. Mit Vollendung des 2. Anstellungsjahres werden sie frei verfügbar.

1.3 Dienstaltersgeschenke und Sonderpartizipationen

Ab dem 5. Dienstjahr werden dem Mitarbeiter jeweils Fr. 1'000.-- pro 5 vollendete Dienstjahre (d.h. z.B. nach dem 20. Dienstjahr Fr. 4'000.--) auf seinem Partizipationskonto gutgeschrie- ben (sofort frei verfügbar).

Die Verwaltung MGB kann zudem ausserordentliche Zuweisungen auf die Partizipationskonti beschliessen.

1.4. Steuerliche Behandlung der M-Partizipation

Die Kapitalgutschriften der Arbeitgeberin Migros auf den individuellen Partizipationskonti stel- len für die Mitarbeiter Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 30 StG dar, sobald die Beträge verfügbar sind. Die M-Genossenschaft deklariert diese Gutschrif- ten auf dem Lohnausweis unter Ziff. 2f "Dienstaltersgeschenke" oder mit der Bezeichnung "Auszahlung M-Part." Sie unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht.

Die Zinsen auf dem Partizipationskonto sind vollumfänglich als Einkünfte aus beweglichem Vermögen gemäss Art. 33 Abs. 1 Bst. a StG steuerbar, auch wenn ein Vorzugszinssatz ge- währt werden sollte, der seinen Grund eigentlich im Arbeitsverhältnis hat. Streng genommen müssten auch die "Zinsen" auf den 2 x Fr. 500.-- für die Probezeit und das 1. Anstellungsjahr bei Gutschrift nach dem 2. Anstellungsjahr als Lohnbestandteile besteuert werden (vorher

01.07.2017 -1- ersetzt 01.01.1999

StB 30 Nr. 3

nur anwartschaftliche Ansprüche). Die Migros deklariert sie jedoch (nach Absprache mit der EStV) als echte Kapitalerträge. Wegen Geringfügigkeit ist dies hinzunehmen.

Das Guthaben auf dem Partizipationskonto gehört ab dem 2. Anstellungsjahr (vorher nur Anwartschaft) zum steuerbaren Vermögen (Art. 56 StG).

2. Migros-DAG-Konto ab 1.1.2015

Das M-Partizipationskonto ist durch das DAG-Konto abgelöst worden. Dem Konto werden die Dienstaltersgeschenke, die nicht in Form von bezahltem Urlaub bezogen werden (keine Mischvariante), gutgeschrieben. Bei Austritt, Pensionierung, Vollinvalidität und Tod wird das Kontoguthaben auf das Lohnkonto ausbezahlt.

Die Mitarbeitenden der Migros können über ihr individuelles DAG-Konto jederzeit frei verfü- gen. Persönliche Einzahlungen sind jedoch nur bis zum höchsten je erreichten Kontostand möglich. Das Konto kann nicht überzogen werden. Der (Vorzugs-)Zinssatz wird von der Ge- neraldirektion MGB festgelegt.

Die Dienstaltersgeschenke in Form von Geld werden ordnungsgemäss auf dem Lohnaus- weis deklariert. Mitarbeitende, die über ein DAG-Konto verfügen, erhalten Ende Jahr einen Kontoauszug mit Zinsausweis zu Steuerzwecken. Steuerrechtlich ergeben sich daraus keine Besonderheiten.

ersetzt 01.01.1999 -2- 01.07.2017