414.217.1
Stellenbeschreibung für die Prorektoren der Mittelschulen
414.217.1 Stellenbeschreibung für die Prorektoren der Mittelschulen R des Erziehungs-Departementes vom 1. Juli 1970
Der Prorektor ist dem Rektor unterstellt. Er ist als Stellvertreter des Rektors über alle beim Rektorat einlaufenden Geschäfte so zu orientieren, dass er stets in der Lage ist, den Rektor in allen Belangen zu vertreten. In seinen Aufgabenbereich fallen insbesondere: Organisation der Aufnahme- und Schlussprüfungen in Zusammenarbeit mit dem Rektor. Veranstaltung und Koordinierung von Exkursionen, Studientagen und ähnlichem. Vertretung des Rektors und Leitung der Schule bei Abwesenheit. Orientierung des Rektors über alle selbständig ausgeführten Arbeiten. Teilnahme an den Sitzungen der Rektoratskommission. Ausführung von Aufgaben, die nach dem Pflichtenheft der Rektoren vom 13. März 1964 dem Rektor zufallen, soweit sie an ihn delegiert werden. Erledigung weiterer Spezialaufgaben einmaliger oder permanenter Natur, die ihm vom Rektor zugewiesen werden.
Spezielle Aufgaben des Prorektors des Gymnasiums Solothurn: Organisation von Elternabenden für die einzelnen Klassen in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrern. Überwachung der Durchführung der Berufsberatung und des Schulpsychologischen Dienstes. Bearbeitung der speziellen Probleme der Unterstufe.
Spezielle Aufgaben des Prorektors der Lehrerbildungsanstalt: Organisation von Elternabenden für die einzelnen Klassen in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrern. Unterstützung der Methodiklehrer bei der Organisation der Praktika. Führung der Absenzenkontrolle. Überwachung der Durchführung des Schulpsychologischen Dienstes.
Vom Regierungsrat genehmigt am 1. Juli 1970
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