836.13
Verteilungsschlüssel für die Beiträge der Einwohnergemeinden an den sozialen Wohnungsbau
Verteilungsschlüssel für die Beiträge der Einwohnergemeinden an den sozialen Wohnungsbau KRB vom 26. Oktober 1966
Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 5 Absatz 2 des Einführungsgesetzes vom 26. Juni 1966 zum 1 Bundesgesetz über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues )
beschliesst:
1.
Die Beiträge der Einwohnergemeinden an den sozialen Wohnungsbau gemäss § 5 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues sind nach dem Verteilungsschlüssel für die Beiträge der Einwohnergemeinden an die Altersund Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung vom 17. 2 Oktober 1950 ) zu berechnen.
2.
Dieser Beschluss tritt nach der Publikation im Amtsblatt rückwirkend am 1. Januar 1966 in Kraft.
Publiziert im Amtsblatt vom 28. Oktober 1966