STP_2013_2._Nachtrag.pdf

Steuerverwaltung

Dienste

Steuerverwaltung,

Dienste, 8510 Frauenfeld

Geht an die

  • amtlichen Empfänger der Steuerpraxis

  • Abonnenten der Steuerpraxis

052 724 14 14, bestellung.sv@tg.ch

Frauenfeld,

15. Oktober 2013

Steuerpraxis des Kantons Thurgau, Update 2013/2

Sehr geehrte Damen und Herren

Aufgrund von Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Praxis erfolgten einige An-

passungen und Präzisierungen von Weisungen. Insbesondere liegt nun auch das

Kreisschreiben der eidgenössischen Steuerverwaltung bezüglich der Umsetzung der

auf den 01.01.2013 in Kraft getretenen Gesetzesbestimmungen bei der Besteuerung

von Mitarbeiterbeteiligungen vor.

Die nachfolgende Aufstellung enthält alle geänderten Weisungen sowie einen kurzen

Hinweis bezüglich

der wesentlichen Änderungsgründe:

Ordner/

StP Nr.

Titel

Aktion

Lasche

2 27

1/3

Steuerausscheidung jurist. Personen: im internat. Verhältnis

Ziff. 3.2: Ergänzung bezüglich Verlustverrechnung mit Ausland (Bund)

Ersatz

19 1

1/5 Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

Ziff. 1: Anpassung an Formulierung im Gesetz, keine Praxisänderung.

Ersatz

19 3

1/5 Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Vollständige Neufassung infolge Gesetzesänderung per 01.01.2013

Ersatz

19 6

1/5 Mitarbeiterbeteiligungen im internationalen Verhältnis

Neue Weisung infolge Gesetzesänderung per 01.01.2013

Neu

22 1

1/6 Einkünfte aus beweglichem Vermögen

Ziff. 5: Einkünfte aus qualifizierenden Beteiligungen neu in StP 22 Nr.

Ersatz

6.

22 6

1/6 Teilbesteuerung der Einkünfte aus qualifizierenden Beteiligungen

im Privatvermögen

Übernahme aus StP 22 Nr. 1 und Präzisierung, keine Praxisänderung.

Neu

23 1

1/6 Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Ziff. 5: Ertrag aus Stromerzeugung (Photovoltaik)

Ersatz

29 6

1/8 Praxis Weiterbildungs- und Umschulungskosten

Ziff. 1.4: Anschaffungskosten Hard- und Software

Ersatz

34 9

1/9 Festhypothek / Portfolio-Hypothek / Libor-Hypothek

Ziff. 3.2: Zinsswap bei Libor-Hypothek

Ersatz

34 14

1/9 Einkauf Beitragsjahre in berufliche Vorsorge und Kapitalbezug

Ziff. 2: Wegen klarer Rechtsprechung Notwendigkeit Revers gestrichen.

Ersatz

38b 1

1/10 Liquidationsgewinne

Ziff. 6. Präzisierung Beispiel Berechnung anrechenbare Beitragsjahre.

Ersatz

Schlossmühlestrasse 15, 8510 Frauenfeld

T +41 52 724 1414, F +41 52 724 1400

www.steuerverwaltung.tg.ch, info.sv@tg.ch

2/2

Ordner/

StP Nr.

Titel

Aktion

Lasche

46 3

2/3 Bewertung gebundene Mitarbeiterbeteiligungen

Vollständige Neufassung infolge Gesetzesänderung per 01.01.2013

Ersatz

87 1

2/6 Holdinggesellschaft

Ersatz

Ziff. 2: Begriff der Holding, Ziffer 8: Holdingstatus von Amtes wegen.

89 1

2/6 Übergang von einer Betriebs- zu einer Holdinggesellschaft

Ziff. 1: Übergang zur Holdinggesellschaft von Amtes wegen,

Abrechnung über stille Reserven

Ziff. 2: Tochterausgliederung, Besteuerung stille Reserven

Ersatz

109 1

2/7 Subjektive Steuerpflicht bei der Quellensteuer

Ersatz

Ziffer 3 Meldeverfahren / Praxisänderung bei Erteilung Kurzaufenthalts-

bzw. Aufenthaltsbewilligung

147 1

2/9 Datenschutz

Ziff. 5: Ergänzung Synoptische Darstellung

Ersatz

155 2

2/9 Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung

Ersatz

Ziff. 2: Neuregelung Fristerstreckung Steuererklärung Jurist. Personen

156 2

2/9 Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht

Ziff.1: Hinweis ab 2015 zwingend Anwendung Rechnungslegungsrecht

Ziff. 2.1: Neues Rechnungslegungsgesetz

Ersatz

190 2

2/10 Steuerrückerstattung an Ehegatten sowie an Personen in

eingetragener Partnerschaft

Ziffer 3.4: Steuerrückerstattung bei Rückzahlung WEF-Vorbezug.

Ersatz

192 3

2/10 Abschreibung von Steuern / Bewirtschaftung von Verlustscheinen

Ziffer 3: Präzisierung

Ersatz

194 1

2/10 Erlass

Ersatz

Vollständige Überarbeitung / Anpassung an StV 50b (in Kraft ab 1.1.13)

194 2

2/10 Erlass: Spezielle Ausführungen zu den einzelnen Steuern

Ziff. 8: Ergänzung um Erbschafts- und Schenkungssteuern

Ersatz

207 1

2/10 Verletzung von Verfahrenspflichten

Ziffer 3.1.3 und 3.2.3: Anpassung Bussenrahmen;

Ziffer 4: Neue Formulierung bezüglich Verjährung

Ersatz

Entfällt: Nicht mehr angewandte Weisung: aus Ordner ersatzlos entfernen

Ersatz:

Geänderte Weisung: Alte Weisung aus Ordner entfernen und ersetzen

Neu:

Neue Weisung: Einordnen im Ordner Steuerpraxis

Wichtige

aktuelle Änderungen der Steuerpraxis können Sie übrigens jeweils bereits ei-

nige Zeit vor Veröffentlichung in Papierform auf der Homepage der Kantonalen Steuer-

verwaltung unter www.steuerverwaltung.tg.ch einsehen.

Freundliche Grüsse

Steuerverwaltung

Zentrales Sekretariat

Judith Freund