098-01-V2008-01.01.pdf

Steuerverwaltung

StP 98 Nr. 1

Berechnung der Kapitalsteuer

1. Allgemeines

1.1. Betriebsgesellschaften

Gemäss § 98 StG beträgt die einfache Kapitalsteuer für Betriebsgesellschaften (Ka- pitalgesellschaften und Genossenschaften) 0,3 Promille des steuerbaren Kapitals

(vgl. StP 92 Nr. 1 Ziffer 2), mindestens jedoch Fr. 100.

1.2. Holding- und Verwaltungsgesellschaften

Für nach den §§ 87 und 88 StG besteuerte Holding- und Verwaltungsgesellschaften beträgt gemäss § 99 StG die einfache Kapitalsteuer 0,01 Promille des steuerbaren

Kapitals (vgl. StP 92 Nr. 1 Ziffer 3),

mindestens jedoch

Fr. 300.

1.3. Vereine Stiftungen und übrige juristische Personen

Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen entrichten gemäss §

100 StG

eine einfache Kapitalsteuer von 0,3 Promille. Eigenkapital (vgl. StP 92

Nr. 1 Ziffer 4)

unter Fr. 100 000 wird nicht besteuert.

2. Anrechnung Gewinnsteuer an Kapitalsteuer

Gemäss § 100a StG wird ab der Steuerperiode 2008 die

Gewinnsteuer an die Kapi-

talsteuer angerechnet. In der Praxis führt dies dazu, dass jeweils nur die höhere der

beiden Steuern zu entrichten ist.

3. Beispiele

3.1. Keine Gewinnsteuer angefallen

Steuerart

Betrag

Einfache Kapitalsteuer 2008

Fr. 1 000

Einfache Gewinnsteuer 2008

Fr.

0

Einfache Steuer zu 100 %

Fr. 1 000

========

Für die Berechnung der kantonal geschuldeten Steuern

ist

die volle einfache Kapi-

talsteuer von Fr. 1 000 massgebend, da

keine Gewinnsteuer angefallen ist.

3.2. Kapitalsteuer höher als Gewinnsteuer

Steuerart

Betrag

Einfache Kapitalsteuer 2008

Fr. 1 000

Einfache Gewinnsteuer 2008 Fr.

900

Anrechnung an Kapitalsteuer ./. Fr.

900 Fr.

0

Einfache Steuer zu 100 %

Fr. 1 000

========

Die Gewinnsteuer wird der Kapitalsteuer angerechnet.

Für

die Berechnung

der kan-

tonal geschuldeten Steuern ist somit die volle einfache Gewinnsteuer von Fr. 900 der

Kapitalsteuer anzurechnen, womit eine Kapitalsteuer von Fr. 1 000 übrig

bleibt.

01.01.2008

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StP 98 Nr. 1

3.3. Gewinnsteuer höher als Kapitalsteuer

Steuerart Betrag Einfache Kapitalsteuer 2008 Fr. 1 000 Einfache Gewinnsteuer 2008 Fr. 5 000 Anrechnung an Kapitalsteuer ./. Fr. 1 000 Fr. 4 000 Einfache Steuer zu 100 % Fr. 5 000 ======== Die Gewinnsteuer wird der Kapitalsteuer angerechnet. Für die Berechnung der kan- tonal geschuldeten Steuern ist somit die einfache Gewinnsteuer bis zur Höhe der Kapitalsteuer von Fr. 1 000 anzurechnen. Es resultiert eine einfache Kapitalsteuer von Fr. 1 000 und eine einfache Gewinnsteuer von Fr. 4 000.

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