077-02-V2002-01.01.pdf

StP 77 Nr. 2

Geschäftsmässig begründeter Aufwand: Mitarbeiterlöhne als passiver Rechnungsabgrenzungsposten Passiv abgegrenzte Gehälter, die eine Gesellschaft nicht beteiligten Mitarbeitern und nicht beherrschenden Aktionären periodenverschoben gutschreibt, werden steuerlich als geschäftsmässig begründeter Aufwand (vgl. StP 77 Nr. 1) anerkannt. Die passive Rechnungsabgrenzung des Lohnes eines beherrschenden Aktionärs wird steuerlich hingegen nur zugelassen, wenn der Jahreslohn inklusive der abge- grenzten Lohnbestandteile nicht übersetzt ist (vgl. StP 76 Nr. 3). Der zeitlich abge- grenzte Lohn muss zudem im Lohnausweis enthalten sein, respektive der Aktionär muss den Lohn für das Kalenderjahr nachdeklarieren, für welches die zeitliche Ab- grenzung bei der Gesellschaft vorgenommen worden ist. Ist der Aktionär mit einer Lohnnachdeklaration oder -aufrechnung im Jahr der Verbu- chung der passiven Rechnungsabgrenzung nicht einverstanden, erfolgt eine Auf- rechnung der passiven Rechnungsabgrenzung bei der Kapitalgesellschaft als be- steuerte stille Reserve.

01.01.2002 - 1/1 - neu