098-01-V2023-01.07.pdf

Steuerverwaltung

StP 98 Nr. 1

Berechnung der Kapitalsteuer

1. Allgemeines

1.1. Betriebsgesellschaften

Gemäss § 98 StG beträgt die einfache Kapitalsteuer für Betriebsgesellschaften (Ka- pitalgesellschaften und Genossenschaften) seit der Steuerperiode 2020 0,15 Promil-

le des steuerbaren Kapitals (vgl. StP

92 Nr. 1 Ziffer 2), mindestens jedoch Fr. 200.

Bis und mit der Steuerperiode 2019 betrug der Kapitalsteuersatz 0,3 Promille, min-

destens jedoch Fr. 100.

1.2. Vereine Stiftungen und übrige juristische Personen

Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen entrichten

gemäss § 100 StG ab

der Steuerperiode 2020 eine einfache Kapitalsteuer von 0,15 Promille. Eigenkapital (vgl. StP 92 Nr. 1 Ziffer 4) unter Fr. 100 000 wird nicht besteuert.

2. Anrechnung Gewinnsteuer an Kapitalsteuer

Gemäss § 100a StG wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet. In der

Praxis führt dies dazu, dass jeweils nur die höhere der beiden

Steuern zu entrichten

ist.

3. Beispiele

3.1. Keine Gewinnsteuer angefallen

Steuerart

Betrag

Einfache Kapitalsteuer

Fr. 1 000

Einfache Gewinnsteuer

Fr.

0

Einfache Steuer zu 100 %

Fr. 1 000

========

Für die Berechnung der kantonal geschuldeten Steuern

ist

die volle einfache Kapital-

steuer von Fr. 1 000 massgebend, da keine Gewinnsteuer angefallen ist.

3.2. Kapitalsteuer höher als Gewinnsteuer

Steuerart

Betrag

Einfache Kapitalsteuer

Fr.

1 000

Einfache Gewinnsteuer Fr.

900

Anrechnung an Kapitalsteuer ./. Fr.

900 Fr.

0

Einfache Steuer zu 100 %

Fr. 1 000

========

Die Gewinnsteuer wird der Kapitalsteuer angerechnet.

Für

die Berechnung der kan-

tonal geschuldeten Steuern ist somit die volle einfache Gewinnsteuer von Fr. 900 der

Kapitalsteuer anzurechnen, womit eine

Kapitalsteuer von Fr. 1 000 übrig bleibt.

01.07.2023

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ersetzt 01.07.2020

Steuerverwaltung

StP 98 Nr. 1

3.3. Gewinnsteuer höher als Kapitalsteuer

Steuerart Betrag Einfache Kapitalsteuer Fr. 1 000 Einfache Gewinnsteuer Fr. 5 000 Anrechnung an Kapitalsteuer ./. Fr. 1 000 Fr. 4 000 Einfache Steuer zu 100 % Fr. 5 000 ======== Die Gewinnsteuer wird der Kapitalsteuer angerechnet. Für die Berechnung der kan- tonal geschuldeten Steuern ist somit die einfache Gewinnsteuer bis zur Höhe der Kapitalsteuer von Fr. 1 000 anzurechnen. Es resultiert eine einfache Kapitalsteuer von Fr. 1 000 und eine einfache Gewinnsteuer von Fr. 4 000.

ersetzt 01.07.2020 - 2/2 - 01.07.2023