722.112-A1

Reglement betreffend Ermittlung der Versicherungswerte und Schadenabschätzung von Gebäuden (Anhang)

Reglement betreffend Ermittlung der Versicherungswerte und Schadenabschätzung von Gebäuden (Anhang)

Gebäude mit Flachdach

Beim Flachdach wird die Höhe von UK Fundament bis OK Dachbelag gemessen.

Fig. 2

Besteht auf dem Flachdach ein Attika-Geschoss oder ein grösserer Dachaufbau, wird der effektiv umbaute Raum auskubiert.

Fig. 3

Fig. 3 / 4 / 5

Der Dachstock wird in die Berechnung des umbauten Raumes nicht mit einbezogen.

Diese Messart gilt für nichtausgebaute Sattel-, Walm- und Pultdächer. Fig. 4 Die Gebäudehöhe ist von UK Fundament bis OK des obersten ausgebauten Geschosses zu messen.

Fig. 5

Fig. 6

Fig. 6

Bei einem Dach mit Kniestock ist die Höhe von UK Fundament bis OK Kniepfette zu messen.

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Gebäude mit Schrägdach: Dachstock teilweise ausgebaut

Fig. 7

Fig. 7

Bei teilweisen Dachausbauten in Sattel- und Mansardendächern wird der effektiv umbaute Raum auskubiert.

Fig. 8 Fig. 8

Beim Sheddach werden ⅔ der Dachstuhlhöhe von OK Fusspfette zu OK oberste Pfette gemessen.

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Gebäude mit Schrägdach: Dachstock voll ausgebaut

Fig. 9

Fig. 9 / 10 / 11 / 12

Bei voll ausgebauten Sattel-, Mansarden- und Pultdächern wird der effektiv umbaute Raum des Dachstockes auskubiert.

Fig. 10

Fig. 11

Fig. 12

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