Abgrenzung von Leibrenten und Risikoversicherungen
Abgrenzung von Leibrenten und Risikoversicherungen
Renten aus reinen Risikoversicherungen wie beispielsweise Erwerbsausfallrenten werden mit einer Risikoprämie finanziert. Es besteht beim Eintreten des Risikofalles kein Rentenstammrecht. Aus diesem Grund können solche Renten nicht unter den Leibrentenbegriff subsumiert werden. Diese Leistungen sind zu 100 % steuerbar.