Abgrenzung von Leibrenten und Risikoversicherungen

Abgrenzung von Leibrenten und Risikoversicherungen

Renten aus reinen Risikoversicherungen wie beispielsweise Erwerbsausfallrenten werden mit einer Risikoprämie finanziert. Es besteht beim Eintreten des Risikofalles kein Rentenstammrecht. Aus diesem Grund können solche Renten nicht unter den Leibrentenbegriff subsumiert werden. Diese Leistungen sind zu 100 % steuerbar.