Abzug von Berufskosten von Unselbständigerwerbenden bei Homeoffice (Fahrkosten, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, Berufskostenpauschale)

Abzug von Berufskosten von Unselbständigerwerbenden bei Homeoffice (Fahrkosten, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, Berufskostenpauschale)

Es ist kein separater Abzug für Homeoffice – Kosten möglich.

Aufwendungen für ein privates Arbeitszimmer sind gemäss gesetzlicher Regelung in der Berufskostenpauschale enthalten. Effektive höhere Kosten als die Berufskostenpauschale für ein Arbeitszimmer können nur gewährt werden, wenn ein separates Zimmer nur für die Arbeit verwendet wird (nachgewiesener Bedarf), beim Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dieses nicht vom Arbeitgeber entschädigt worden ist.