Ausländische juristische Personen
Ausländische juristische Personen
Der Status «ausländische juristische Person» gilt für juristische Personen oder Personengesamtheiten ohne juristische Persönlichkeit, die
zwar ihren statutarischen Sitz im Ausland, ihre tatsächliche Verwaltung jedoch im Kanton Zug haben
odersowohl ihren statutarischen Sitz als auch ihre Verwaltung im Ausland haben, jedoch im Kanton Zug eine Betriebsstätte oder eine Liegenschaft besitzen.
Bei Pkt. 1 besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht infolge persönlicher Zugehörigkeit gemäss § 51 StG; bei Pkt. 2 besteht eine beschränkte Steuerpflicht infolge wirtschaftlicher Zugehörigkeit gemäss § 52 Abs. 1 StG.
Für die Besteuerung ist massgebend, welcher schweizerischen Gesellschaftsform die ausländische juristische Person am ähnlichsten kommt. Die französische société par actions (SA), die englische company limited by shares (Ltd.) oder die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) werden den Kapitalgesellschaften gleichgestellt. Die Anstalt des liechtensteinischen Rechts, welche wirtschaftlich tätig ist, wird in der Regel als AG behandelt; fehlt es an einer wirtschaftlichen Tätigkeit, wird sie der Stiftung gleichgestellt.