Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht: Siehe § 3
Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht: Siehe § 3
Es liegt nur ein Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.