Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten

Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten

Sind Prozesse hängig, können Steuerpflichtige nach dem Vorsichtsprinzip auf den ungünstigsten der wahrscheinlichen Prozessausgänge abstellen. Sie können für die mutmasslichen Verbindlichkeiten, die sich aus der Prozessanhebung voraussichtlich ergeben sowie für die Prozesskosten eine Rückstellung bilden. Blosse Drohungen einer Gegenpartei bezüglich einer Klageerhebung rechtfertigen noch keine Rückstellung.