Verrechnung von Vorjahresverlusten in der interkantonalen Steuerausscheidung
Verrechnung von Vorjahresverlusten in der interkantonalen Steuerausscheidung
Der Kanton Zug scheidet nach der Methode der Gesamtverlustverrechnung aus. Schwierigkeiten treten bei dieser Methode einzig durch das im Zuge der Steuerharmonisierung zulässige Nebeneinander von monistischem und dualistischem Grundstückgewinnsteuersystem auf. Diesem Aspekt wird Rechnung getragen, indem der Wertzuwachsgewinn der Steuerperiode dem Kanton der gelegenen Sache zugewiesen wird und dieser Kanton u. U. auf Grund kantonalen Rechts in der gleichen Steuerperiode einen anteiligen Verlust gemäss seiner kantonalen Quote übernehmen muss. Diese Übernahme von Verlusten und Gewinnungskostenüberschüssen ist definitiv. Es erfolgt keine Rückbelastung in den folgenden Jahren (Kreisschreiben SSK Nr. 27 vom 15.3.2007).