Einfache Steuer, Steuerfuss
Einfache Steuer, Steuerfuss
Die Gewinnsteuer, die auf Grund der festgelegten Steuersätze berechnet wird, gilt als einfache Steuer und basiert auf einem Steuerfuss von 100 % (§ 2 Abs. 1 StG).
Einfache Steuer, Steuerfuss
ZG StB 51.3
https://lexipedia.io/de/corpus/ch-zg/tax-guidance/zg-stb-51-3/de/einfache-steuer-steuerfuss
Abgerufen am 19. Sept. 2026
Die Gewinnsteuer, die auf Grund der festgelegten Steuersätze berechnet wird, gilt als einfache Steuer und basiert auf einem Steuerfuss von 100 % (§ 2 Abs. 1 StG).