Form
Form
Auskünfte aus den Steuerakten werden den berechtigten Amtsstellen bzw. den berechtigten Personen grundsätzlich schriftlich erteilt.
Soweit möglich und sinnvoll werden Kopien der gewünschten Steuerakten erstellt und herausgegeben. Originalakten werden immer eingeschrieben versandt. Wer Originalakten versendet, ist dafür verantwortlich, dass sie innerhalb der vereinbarten Frist retourniert werden.