Weitere Informationen
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Auf der Website der Steuerverwaltung (www.zg.ch/tax) finden sich in der Rubrik «STAF vormals Steuervorlage 17» weitere Informationen samt Berechnungsbeispielen und Kalkulationstool zu den Auswirkungen einer Aufdeckung oder Feststellung von stillen Reserven auf den steuerbaren Gewinn und das steuerbare Kapital. Die stillen Reserven sind spätestens mit der Einreichung der Steuererklärung der Periode der erstmaligen ordentlichen Besteuerung (meist also zusammen mit der Steuererklärung 2020) durch den Steuerpflichtigen zu berechnen und somit der Step-Up zu beantragen.