1.4.5-5
Kantonale Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben
vom 26.05.1997 (Stand 26.05.1997)
Der Grosse Gemeinderat hat am 26. Mai 1997 beschlossen:
Art. 1
Gestützt auf § 1 Abs. 3 der kantonalen Einführungsverordnung zum Gleichstellungsgesetz wird für das Personal der Stadtverwaltung Winterthur die Anrufung der Kantonalen Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben zugelassen.
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