6.2-3

Erhöhung der Hundeabgabe

vom 27.01.2010 (Stand 01.01.2010)

Der Stadtrat hat am 27. Januar 2010 beschlossen:

Art. 1

Die Abgabe für die in Winterthur gehaltenen Hunde wird gestützt auf § 23 Abs. 1 des kantonalen Hundegesetzes vom 14. April 2008 (HuG) mit Wirkung ab dem Jahr 2010 auf Fr. 170.– pro Tier und Kalenderjahr festgesetzt.

Art. 2

Für die Bearbeitung von Meldungen nach § 2 Abs. 2 lit. a HuG werden von den Hundehalterinnen oder Hundehaltern gestützt auf § 17 Abs. 2 HuV folgende Gebühren erhoben:

  1. Fr. 20.– für ordentliche Meldungen;

  2. Fr. 40.– für verspätete Meldungen;

  3. der tatsächlich entstandene Aufwand, aber höchstens Fr. 150.–, wenn die Gemeinde anstatt der Halterin oder des Halters die Meldung bei der ANIS AG (§ 20 Abs. 1 HuG) vornehmen muss.

Art. 3

Mitteilung an: Dept. Sicherheit und Umwelt, Departementssekretär, Leiter Finanzen und Dienste, Melde- und Zivilstandswesen, Einwohnerkontrolle, Stadtpolizei, Polizeirichteramt; Finanzamt / Rechnungswesen, Finanzkontrolle; Stadtkanzlei (mit Begründung, zur amtlichen Publikation in Absprache mit dem Dept. Sicherheit und Umwelt sowie zur Aufnahme in die interne Erlass-Sammlung).

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