7.2.1-9

Rotenbrunnen

vom 5. April 1993

Der Stadtschreiber:

Vom Regierungsrat genehmigt am 2 4. Aug. 1994

---..;;..___ genehmigt

PLAN 10 SITUATION 5101520 30 40 SOm

- -GESTALTUNGSPlAN _ BEGRENZUNG J><l VORGESCHR GRENZBAU

0. SONOERBAUVORSCHR GEM BO ART 38 ff

0. BAUBEREICH HAUPTGEB. GEM ZONE W 2 SS ' /,

0. BAUBEREICH a:soNOERE GEB ARl 273 PBG

~ BAUBEREICH WINTERGARTEN

1

Oeffentlicher Gestaltungsplan Rotenbrunnen 2 Der Anbau von Wintergärten oder - unter Beachtung der zonengemässen Ausnützung und haupt- Bauvorschriften sächlicher Erhaltung der Fassadenmauer - von eingeschossigen Anbauten in transparenter Leicht- Geltungsbereich Art. 1 bauweise ist im Rahmen der Ergänzungspläne zulässig . * Für das Gebiet zwischen der Tösstalstrasse der SBB, der 3 Sonnenkollektoren dürfen höch- Oberseenerstrasse und dem Ge- stens 40 m 2 der zugehörigen Dachbi~t Weizac~er in Winterthur- fläche einnehmen und müssen in Seen wird ein öffentlicher Ge~ dunklem Material gehalten wer~ staltungsplan im Sinne von den. §§ 83 ff. PBG erlassen. 4 Pro Dachfläche sind zwei Schleppgauben gemäss Ergän- Zweck Art. 2 zungsplan zulässig. Mit dem Gestaltungsplan sollen 5 Die Eingangsnische beim das Erscheinungsbild und die Oekonomieteil darf in der Fas- Struktur der bestehenden schutz- sadenf lucht geschlossen werden . würdigen Siedlung erhalten und der Umgebungsschutz (§ 23'8 Abs. 2 PBG) gewährleistet werden. Baubereich für Erweiterungen

1. Hauptgebäude Art. 6 Inhalt Art. 3 1 Hauptgebäude dürfen nur in- Der Gestaltungsplan Rotenbrun- nerhalb der im Uebersichts plan nen besteht aus diesen Bauvor- bezeichneten Baubereiche erschriften und den dazugehören- stellt werden. den Plänen vom 18.01.1993 (Uebersichtsplan Nr . 10 und 2 Die maximale Gebäudetiefe Ergänzungspläne Nrn. 11 und 12). beträgt 14 m. 3 Für diese Hauptgebäude gelten Ergänzendes Recht Art. 4 grundsätzlich die Vorschriften der Wohnzone W2/55 der Bauord- Soweit diese Vorschriften nichts nung. Abweichendes bestimmen, gelten im Gestaltungsplangebiet das 4 Sie sind an den im Ueberkantonale Planungs- und Bauge- sichtsplan bezeichneten .Grenzen setz und die kommunale Bau- und zusammenzubauen und mit Sattel- Zonenordnung. dächern (Neigung zwischen 30° und 35° alte Teilung, Firstrichtung wie im Uebersichtsplan be- Bestehende Siedlung Art. 5 zeichnet) zu versehen. 1 Die bestehende Siedlung (im Uebersichtsplan ocker bezeichnet) untersteht den Sonderbauvorschriften für besondere Siedlungen der Bauordung. *F assung ge mäs s Entsche i d der Baurekur sko mm1s s 1on IV de s Ka ntons ZUr1c h vom 24. Mär z 1994

- 2 - - 3 -

5 Im Neubaubereich Ost ist der Grenzbau nur mit nachbarlicher Zustimmung zulässig. Ansonsten ist ein seitlicher Grenzabstand von 3,5 m einzuhalten.

2. Besondere Gebäude Art. 7

1 Besondere Gebäude dürf e n in den Baubereichen für besondere Gebäude und für Hauptgebäude gemäss Uebersichtsplan erstellt werden . 2 Deren Grundf läch~ pro Gebäude darf 30 m2 nicht übersteigen. Pro ursprüngliche Parzelle sind zwei besondere Gebäude zulässig. 3 Der Grenzbau für besondere Gebäude ist zulässig .

3. . Gestaltung Art. 8

Bei der Materialwahl, der Detailgestaltung, der Farbgebung und der Umgebungsgestaltung ist auf die be~tehende Siedlung und benachbarte Hauptgebäude (Grenzbau) besondere Rücksicht zu nehmen .

4. Empfindlichkeitsstufe Art. 9

Für das Gestaltungsplangebiet gilt die Empfindlichkeitsstufe II gemäss Lärmschutzverorssnung .

Schlussbestimmung Art. 10

Der öffentliche Gestaltungsplan Rotenbrunnen tritt mit der Publikation der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

- 4 -

GESTALTUNGSPLAN ROTEN BRUNNEN PLAN 11 HAUSTY P „ N" 1 : 20 0 Datum: 18.1. 1993 Bearbeitet: M E Nr.: 862 5 / 31

Departement Bau Stadtplanung Technikumstrasse 81 Telefon 052/26 7 54 62 8402 Winterthur ~\~ Stadt Winterthur

REV.3 .7. 92 ME 4.9.92 ME

CD WINTERGARTEN @ SCHLEPPGAUBEN

570

GRUNDRISS

1 AK. AK.

1' ca. 4.00

0 1 ® ® 0

Q) '°

..... N sz

G 1EB ELFASSAO E SE IT ENFASSADE

GESTALTUNGSPLAN ROTENBRUNNEN PLAN 12 HAUSTY P „K" 1 : 200 Datum: 18. 1. 19 93 Bearbeitet: ME Nr.: 8625 /32

Departement Bau Stadtplanune Technikumstrasse 81 Telefon 052/267 54 62 8402 Winterthur ~~ Stadt Winterthur

REV. 3.7. 92 ME

)

G) WINTERGARTEN 0 SCHLEPPGAUBEN

m

GRUNDRISS

AK. AK. "

ca. 4.00

CD

OK.EG

.... N

G 1EBELFASSAD E S E IT ENFASS A DE