236.860

Reglement Videoüberwachung bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich

Präambel

Der Vorsteher des Hochbaudepartements,

A. Allgemeiner Teil

Art. 1 Geltungsbereich

Dieses Reglement gilt für die Videoüberwachung von Gebäuden, die von Immobilien Stadt Zürich (IMMO) bewirtschaftet und im Anhang aufgeführt werden.

Art. 2 Zweck

Die Videoüberwachung nach diesem Reglement bezweckt den Schutz von Gebäuden und Infrastruktur, die Erhöhung der Sicherheit von Personen und die Sicherung von Beweismitteln zur Geltendmachung zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche.

B. Besonderer Teil

Art. 3 Umfang und Betriebszeiten

Umfang und Betriebszeiten der Videoüberwachung ergeben sich aus dem Anhang.

Art. 4 Art

Die Videoüberwachung erfolgt grundsätzlich ohne Ton.

Dort, wo ausnahmsweise neben Bild- auch Tonaufnahmen vorgenommen werden, ist dies im Anhang besonders zu bezeichnen.

Die Qualität der Videoüberwachung darf so gewählt werden, dass Personen identifiziert werden können.

Art. 5 Betriebliche Zuständigkeit

Zuständig für den Betrieb der Videoüberwachung ist die Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik (ISTS) der Dienstabteilung IMMO.

Art. 6 Einsichtnahme

Aufzeichnungen dürfen nur eingesehen werden, wenn ein Ereignis festgestellt wurde, für das die Geltendmachung zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche zu prüfen ist und wenn ein schriftlicher Antrag einer Dienstchefin oder eines Dienstchefs vorliegt. 1 AS 236.100

Der Rechtsdienst des Hochbaudepartements entscheidet schriftlich über die Einsichtnahme in die Aufzeichnung.

Der Antrag auf Einsichtnahme nach Abs. 1 muss mindestens den konkreten Anlass, die Einsicht nehmenden Personen und den überwachten Bereich nennen.

Die Mitarbeitenden der Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik (ISTS) stellen die Aufzeichnungen für die Einsichtnahme bereit.

Art. 7 Rechtshilfe in Strafsachen

Die Rechtshilfe in Strafsachen erfolgt auf der Grundlage von Polizeigesetz 2 (PolG) und Strafprozessordnung 3 (StPO).

Art. 8 Dokumentation

Über jede stattgefundene Einsichtnahme und Rechtshilfe in Strafsachen ist innert 4 Tagen (96 Stunden) von der Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik (ISTS) ein schriftlicher Bericht zu verfassen und dem Rechtsdienst des Hochbaudepartements zuzustellen.

Der Bericht hat die folgenden Angaben zu enthalten:

  1. a. Zeitpunkt der Einsichtnahme;

  2. b. Einsicht nehmende Personen;

  3. c. Zeitraum und Umfang des gesichteten und ausgewerteten Bildmaterials;

  4. d. Sachverhaltsfeststellung;

  5. e. empfohlene Massnahmen.

Dem Bericht sind Antrag und Entscheid beizulegen.

Art. 9 Verwendung

Aufzeichnungen dürfen ausschliesslich zur Geltendmachung zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche verwendet werden.

Art. 10 Aufbewahrung und Löschung

Die Aufzeichnungen sind spätestens nach 20 Tagen zu löschen oder zu überschreiben.

Vorbehalten bleibt eine längere Aufbewahrung in den Fällen nach Art. 6 f. Die Aufzeichnungen dürfen in diesen Fällen so lange gespeichert werden, wie sie zur Geltendmachung von Ansprüchen notwendig sind.

Art. 11 Sicherheitsmassnahmen

Restriktive Zutritts- und Zugriffsrechte haben Kameras und Aufzeichnungen vor dem Zugriff Unbefugter angemessen zu schützen.

vom 23. April 2007, LS 550.1.

vom 5. Oktober 2007, SR 312.0. 2 Die im Zusammenhang mit der Videoüberwachung eingesetzten Technologien müssen dem aktuellen technischen Stand entsprechen und sicherstellen, dass unberechtigte Datentransfers ausgeschlossen und die Aufzeichnungen bis zu ihrer Löschung in unveränderter Form verfügbar sind. 3 Sämtliche Zugriffe auf die Aufzeichnungen werden automatisch protokolliert. Die Protokolldaten umfassen die Person, die Zugriff genommen hat, die Aufzeichnung, auf die zugegriffen wurde, die Bearbeitung der Aufzeichnung sowie den vom Zugriff betroffenen Zeitraum. Die Protokolldaten werden in unveränderbarer Form mindestens 12 Monate aufbewahrt.

Auf die Protokolldaten darf nur auf schriftliche Anordnung der Direktorin oder des Direktors von IMMO zugegriffen werden.

Art. 12 Kennzeichnung

Örtlichkeiten, an denen während der Öffnungszeiten Aufzeichnungen erfolgen, sind durch Hinweisschilder, Piktogramme oder dergleichen zu kennzeichnen.

C. Schlussbestimmungen

Art. 13 Änderungen des Reglements

Jede Änderung dieses Reglements oder des Anhangs ist der Datenschutzstelle und der Stadtkanzlei vorgängig zur Prüfung vorzulegen.

Art. 14 Aufhebung bisherigen Rechts

Das Reglement der Videoüberwachung bei Gebäuden der Stadt Zürich Immobilien (IMMO) vom 19. Februar 2016 wird aufgehoben.

Art. 15 Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt am 1. Februar 2021 in Kraft. Anhang Videoüberwachung bei Gebäuden, die von Immobilien Stadt Zürich (IMMO) bewirtschaftet werden (Stand 10. November 2020) bewegungs- Aufzeichnung ausserhalb der Öffnungszeiten gesteuerte X Videoüberwachung mit Aufzeichnung bei unberechtigten Zutrittsversuchen Aufzeichnung Zutritten oder X X X X X X X X X X X X X X X X Notfallalarmierung manuelle möglich Videoüberwachung während der Öffnungszeiten mit Aufzeichnung bewegungs- Aufzeichnung gesteuerte ohne Aufzeichnung Liveübertragung internen Bereich in Loge oder X X X X Überwachter Bereich Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugang Gebäudezugang Gebäudezugang Gebäudezugang Gebäudezugang Schalterbereich Etagenzugänge Fassade Amtshaus Helvetiaplatz, Oberwiesenstrasse 66 Amtshaus Werdplatz, Walchestrasse 31/33 Beckenhofstrasse 59 Lindenhofstrasse 21 Lindenhofstrasse 19 Strassburgstrasse 9 Strassburgstrasse 5 Badenerstrasse 108 Amtshaus Walche, Bahnhofstrasse 81 Gotthardstrasse 61 Werdmühleplatz 3 Molkenstrasse 5/9 Amtshaus V/HIB, Bäckerstrasse 7 Ernastrasse 25 Hohlstrasse 35 Amtshaus IV, Bürogebäude, Bürogebäude, Bürogebäude, Bürogebäude, Bürogebäude, Bürogebäude, Bürogebäude, Bürogebäude, Bürogebäude, Amtshaus III, Amtshaus, Parkring 4 Gebäude bewegungs- Aufzeichnung ausserhalb der Öffnungszeiten gesteuerte Videoüberwachung mit Aufzeichnung bei unberechtigten Zutrittsversuchen Aufzeichnung Zutritten oder X X X X X X X X X X X X X X X Notfallalarmierung manuelle möglich Videoüberwachung während der Öffnungszeiten X mit Aufzeichnung bewegungs- Aufzeichnung gesteuerte ohne Aufzeichnung Liveübertragung internen Bereich in Loge oder Überwachter Bereich Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugang Gebäudezugang Gebäudezugang Gebäudezugang Gebäudezugang Gebäudezugang Gebäudezugang Schalterbereich Rütistrasse 17, Schlieren Schwamendingerplatz 1 Morgartenstrasse 29 Morgartenstrasse 30 Morgartenstrasse 40 Büro-/Lagergebäude, Gemeindestrasse 54 Witikonerstrasse 15 Rotbuchstrasse 42 Feldeggstrasse 60 Konradstrasse 58 Ulmbergstrasse 1 Kreisgebäude 10, Kreisgebäude 12, Hohlstrasse 550 Dienstabteilung, Kreisgebäude 2, Kreisgebäude 5, Kreisgebäude 7, Kreisgebäude 8, Wipkingerplatz 5 Weberstrasse 5 Mühlegasse 18 Fabrikstrasse 3 Bürogebäude, Bürogebäude, Bürogebäude, Bürogebäude, Bürogebäude, Bürogebäude, Bürogebäude, Bürogebäude, Gebäude bewegungs- Aufzeichnung ausserhalb der Öffnungszeiten gesteuerte Videoüberwachung mit Aufzeichnung bei unberechtigten Zutrittsversuchen Aufzeichnung Zutritten oder X X X X X X X X X X X X X Notfallalarmierung manuelle möglich Videoüberwachung während der Öffnungszeiten mit Aufzeichnung bewegungs- Aufzeichnung gesteuerte X ohne Aufzeichnung Liveübertragung internen Bereich in Loge oder X X X X X X X X X X X X X X X X Überwachter Bereich Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Gebäudezugänge Schalterbereich Etagenzugänge Garageneinfahrt Garageneinfahrt Garageneinfahrt Liftvorplätze Anlieferung Liftvorplätze Anlieferung Liftvorplätze Stadtkasse Korridore Verwaltungszentrum Eggbühl, Schwamendingenstrasse 41 Verwaltungszentrum Werd, Eggbühlstrasse 21/23/25 Albisriederstrasse 330 Neufrankengasse 6/14 Badenerstrasse 230 Hönggerstrasse 24 Bullingerstrasse 95 Selnaustrasse 17 Stadthausquai 17 VBZ/ERZ Hardau, Werdstrasse 75 Sozialzentrum, Sozialzentrum, Sozialzentrum, Sozialzentrum, Scancenter, Wohnhaus, Stadthaus, Gebäude