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Gebühren für das Abschleppen von Fahrzeugen durch die Stadtpolizei

551.340 Gebühren für das Abschleppen von Fahrzeugen durch die Stadtpolizei Stadtratsbeschluss vom 6. Juli 1994 (1681) 1 1. Für das Abschleppen von Fahrzeugen durch die Stadtpoli- zei oder von dieser beauftragten Unternehmen werden fol- gende Gebühren festgelegt: Fr. 1.1 Abschleppgebühr pauschal 200 1.2 Umtriebsgebühr, falls die/der verantwortliche Fahrzeuglenkerin/-lenker erscheint, bevor das angeforderte Abschleppfahrzeug eingesetzt werden muss («Leerfahrt») 130 1.3 Umtriebsgebühr für die Rückgabe des Fahrzeuges 90 1.4 Umtriebsgebühr für das Ausrücken der Polizei 120 2. Diese Regelung tritt auf den vom Polizeivorstand zu bestim- menden Zeitpunkt in Kraft. 2 3. Der Stadtratsbeschluss vom 23. Dezember 1992 3 betref- fend Gebühren für das Abschleppen von Fahrzeugen durch die Stadtpolizei wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses aufgehoben. 1 AS 41, 545. 2 1. September 1994. 3 AS 41, 196. 1