Ehescheidung
Rubrum
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr. LC160045-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LC160042-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichterin Dr. M. Schaffitz sowie die Gerichtsschreiberin lic. iur. P. Knoblauch
Beschluss vom 23. September 2016
in Sachen
Gesuchsteller und Berufungskläger
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____
gegen
Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte
vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. Y._____
betreffend Ehescheidung
Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 4. Abteilung, vom 19. Mai 2016 (FE160342-L)
Nach Einsicht in die von der Berufungsbeklagten gegen dasselbe Urteil erhobene eigene Berufung (Geschäfts-Nr. LC160042-O), da sich eine gemeinsame Beurteilung der beiden Berufungen aufdrängt,
Dispositiv
1.
Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160042-O vereinigt und unter jener Nummer weitergeführt.
2.
Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160045-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben.
3.
Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die Obergerichtskasse.
Zürich, 23. September 2016
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. P. Knoblauch
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