Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

Eheschutz

Rubrum

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Geschäfts-Nr.: LE200020-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE200018-O

Mitwirkend: Oberrichterin Dr. D. Scherrer, Vorsitzende, Oberrichter Dr. M. Kriech und Oberrichter lic. iur. A. Huizinga sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. C. Faoro

Beschluss vom 25. Mai 2020

in Sachen

Gesuchsgegner und Berufungskläger

vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____

gegen

Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte

vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. et lic. oec. HSG Y._____

betreffend Eheschutz

Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Hinwil vom 4. März 2020, berichtigt am 12. März 2020

Dispositiv

1.

Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200018-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

2.

Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200020-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

3.

Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE200018-O sowie an die Obergerichtskasse.

Zürich, 25. Mai 2020

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Die Gerichtsschreiberin:

lic. iur. C. Faoro

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