Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)

Rubrum

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Geschäfts-Nr.: LY170056-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LY170054-O

Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiber lic. iur. Ch. Büchi

Beschluss vom 7. Juni 2018

in Sachen

Gesuchsteller und Berufungskläger

vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____

gegen

Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte

vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y1._____, substituiert durch Rechtsanwältin MLaw Y2._____

betreffend Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)

Berufung gegen die Verfügung des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Winterthur vom 21. September 2017

Dispositiv

1.

Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LY170054-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

2.

Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

3.

Schriftliche Mitteilung im Prozess LY170054-O.

Zürich, 7. Juni 2018

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Der Gerichtsschreiber:

lic. iur. Ch. Büchi

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