Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

Volljährigenunterhalt (vorsorgliche Massnahmen)

Rubrum

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Geschäfts-Nr.: NC190003-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. NC200001-O

Mitwirkend: Oberrichterin Dr. D. Scherrer, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. S. Janssen und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. L. Stünzi

Beschluss vom 28. Februar 2020

in Sachen

Massnahmekläger und Berufungskläger

vertreten durch Rechtsanwalt X._____

gegen

Massnahmebeklagter und Berufungsbeklagter

vertreten durch Rechtsanwalt MLaw Y._____

betreffend Unterhalt

Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Uster vom 24. April 2019 (FP180010-I)

Dispositiv

1.

Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. NC200001 vereinigt, unter jener Prozessnummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben.

2.

Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Verfahren NC200001.

Zürich, 28. Februar 2020

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Die Gerichtsschreiberin:

lic. iur. L. Stünzi

versandt am: am