Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

Erbteilung (Zustellung)

Rubrum

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Geschäfts-Nr.: RB170011-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. RB170008-O

Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichterin Dr. D. Scherrer sowie Gerichtsschreiber lic. iur. L. Casciaro

Beschluss vom 29. Juni 2017

in Sachen

Beklagter 3 und Beschwerdeführer

gegen

Klägerin und Beschwerdegegnerin

Beklagte 1 und 2 und Beschwerdegegner

1 vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X1._____ 2 vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X2._____

betreffend Erbteilung (Zustellung)

Beschwerde gegen einen Beschluss des Bezirksgerichtes Winterthur vom

Dispositiv

1.

Das vorliegende Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RB170011-O wird mit dem Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RB170008-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

2.

Das Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RB170011-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

3.

Schriftliche Mitteilung im Verfahren RB170008-O.

Zürich, 29. Juni 2017

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Der Gerichtsschreiber:

lic. iur. L. Casciaro

versandt am: mc