RRB Nr. 100/2011
Anfrage Hansjörg Schmid, Dinhard, und Hanspeter Haug, Weiningen, betreffend Gesamtüberblick Naturschutzausgaben, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 329/2010
Sitzung vom 2. Februar 2011
100. Anfrage (Gesamtüberblick Naturschutzausgaben) Die Kantonsräte Hansjörg Schmid, Dinhard, und Hanspeter Haug, Weiningen, haben am 8. November 2010 folgende Anfrage eingereicht: In letzter Zeit wurde mit verschiedenen Vorstössen mehr Geld für den Naturschutz gefordert, obwohl unklar ist, wie viel Geld jährlich für den Naturschutz ausgegeben wird und wer die Empfänger sind. Wir bitten den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie viel Geld wird im Kanton Zürich pro Jahr gesamthaft für den Naturschutz aufgewendet (inkl. Gemeinden und interne Verrechnungen und Eigenleistungen des Kantons)?
2. Hat sich das in den letzten 5 Jahren stark verändert und wenn ja, wo und wie?
3. Aus welchen Konten und aus welchen Budgetposten wird Geld für den Naturschutz bezahlt? Welche Empfängergruppen (Planer, Landwirte, Unterhalt) erhalten wie viel?
4. Wie viel wird für Neuanlagen und wie viel für Unterhalt aufgewendet?
5. Bei welchen Investitionen (Strassenbauten etc.) ist in den letzten Jahren wie viel Geld für Naturschutz ausgegeben worden, und um welche Flächen handelt es sich? Es sind auch die Angaben des Bundes nachzufragen und aufzuzeigen.
6. Falls die Zahlen der Gemeindeausgaben nicht genau bekannt sind, wie hoch schätzt der Kanton die Gemeindeausgaben?
7. Wie gross ist die gesamte Naturschutzfläche im Kanton Zürich, und in welchen Planungszonen liegen sie? Und wie hat sie sich in den letzten Jahren verändert?
8. Wie gross ist die ökologische Ausgleichsfläche, die die Landwirtschaft aufgrund der Agrargesetzgebung bewirtschaftet?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hansjörg Schmid, Dinhard, und Hanspeter Haug, Weiningen, wird wie folgt beantwortet: Die Ziele und Massnahmen des Naturschutzes im Kanton Zürich sind im 1995 festgesetzten Naturschutz-Gesamtkonzept (NSGK) ausführlich umschrieben. 2005 wurde im Bericht «10 Jahre Naturschutz-Gesamtkonzept für den Kanton Zürich 1995–2005» der inzwischen erreichte Stand der Umsetzung (Zielerreichungsgrad, Entwicklung der Kosten usw.) dargestellt (www.aln.zh.ch; Stichwort: Naturschutz Gesamtkonzept). 1995 waren etwas mehr als ein Drittel der Naturschutzziele umgesetzt, 2005 knapp die Hälfte. Der Bericht zeigt, dass die Naturschutzmassnahmen wirken, dass aber zusätzliche Anstrengungen nötig sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Die Baudirektion wurde deshalb beauftragt, die Umsetzung des NSGK im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weiter voranzutreiben. Zu Frage 1: 2005–2009 wendete das Amt für Landschaft und Natur (ALN) im Durchschnitt für den Naturschutz insgesamt jährlich rund 23,6 Mio. Franken auf. In diesem Betrag sind auch die Personalkosten der Fachstelle Naturschutz (FNS) sowie interne Verrechnungen, Zinsen und Abschreibungen enthalten. Die vom Bund ausgerichtete Beitragssumme beträgt 10,8 Mio. Franken. Der Nettoaufwand des Kantons für den Naturschutz beträgt somit für diesen Zeitraum durchschnittlich rund 12,8 Mio. Franken. Zu den Aufwendungen der Gemeinden siehe Beantwortung der Frage 6. Als Naturschutz im weiteren Sinn können die Wiederbelebungsmassnahmen an Fliessgewässern betrachtet werden, die meist im Rahmen von Hochwasserschutzprojekten vorgenommen werden. Dazu bewilligte der Kantonsrat 1989 einen befristeten Rahmenkredit von 18 Mio. Franken. Dieser wurde 1994 und – ohne Befristung – 2001 bestätigt (Vorlage 3808). 2005 bis 2009 wendete das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) aus diesem Rahmenkredit pro Jahr insgesamt rund Fr. 820 000 für Gewässer im Unterhalt des Kantons (Fr. 430 000) und von Gemeinden oder Dritten (Fr. 390 000) auf. Zu erwähnen ist schliesslich das Thurauenprojekt. Für Revitalisierungsmassnahmen wurden zwischen 2007 und 2011 für dieses Projekt 9,73 Mio. Franken aufgewendet. Diese Mittel stammen ausschliesslich aus der Entschädigung, die das Kraftwerk Eglisau dem Kanton Zürich für dessen Verzicht auf den Heimfall der Kraftwerksanlagen bezahlt hat, und aus Beiträgen des Bundes. Der genannte Betrag umfasst die
Aufwendungen für den Landerwerb, die Baumassnahmen für den Auenschutz, Waldnaturschutzmassnahmen und die Neophytenbekämpfung. Nicht enthalten sind die Ausgaben für Flussbau- und Hochwasserschutzmassnahmen sowie für die landwirtschaftlichen Bodenverbesserungen. Zu Frage 2: 2005–2009 haben sich die Bruttoausgaben für den Naturschutz im Kanton (Budget des ALN und des Natur- und Heimatschutz-Fonds, NH-Fonds) von 21,1 Mio. Franken auf rund 26 Mio. Franken erhöht. In diesem Betrag eingerechnet sind: – Einmalige Zusatzausgaben, abgegolten über das Konjunkturprogramm des Bundes für das Jahr 2009 von Fr. 359 000; – die Umsetzung von Massnahmen finanziert durch Nachzahlung des Bundes im Umfang von 5,5 Mio. Franken im Jahr 2008 für in früheren Jahren nicht geleistete Beiträge; – die Erhöhung der Ökobeiträge aufgrund der Änderung der Öko- Qualitätsverordnung vom 4. April 2001 (ÖQV, SR 910.14), wirksam ab dem Jahr 2008; – die Zunahme der Bewirtschaftungsbeiträge in Naturschutzgebieten aufgrund der Flächenzunahme um 1,2 Mio. Franken. Nicht eingerechnet ist die von 2006–2009 aufgelaufene Teuerung von 3,8% (entspricht Fr. 800 000). Rechnet man diese besonderen Ausgaben nicht ein, ergibt sich von 2005 bis 2009 eine Zunahme von rund 1 Mio. Franken (21,1 Mio. auf 22,2 Mio. Franken) oder 5%. Zu Frage 3: Der Kanton wendete 2005–2009 jährlich rund 12,8 Mio. Franken für den Naturschutz auf. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 8,5 Mio. Franken zulasten des NH-Fonds, 4,3 Mio. Franken zulasten des Budgets des ALN (FNS rund 3,3 Mio. Franken, Abteilung Wald rund 1 Mio. Franken und Fischerei- und Jagdverwaltung rund Fr. 30 000). Von den für den Naturschutz zur Verfügung stehenden Budgetbeträgen von 23,6 Mio. Franken (Bund und Kanton, vgl. Beantwortung von Frage 1) sind durchschnittlich 2,9 Mio. Franken Lohnkosten der FNS, rund 3,5 Mio. Franken sind interne Kosten (interne Verrechnungen, Zinsen, Abschreibungen sowie Reparaturen und Verbrauchsmaterial). Die restlichen durchschnittlich knapp 17,2 Mio. Franken gehen in Form von Beiträgen an Landwirtinnen und Landwirte (11 Mio. Franken) und Aufträgen an Bauunternehmer und Forstbetriebe (4,2 Mio. Franken), rund 2 Mio. Franken werden für Projektierung und Begleitung von Naturschutzprojekten (Schutzverordnungen, Aufwertungsmassnahmen
usw.) aufgewendet. Zusätzlich werden im Rahmen der Direktzahlungen für ökologische Ausgleichsflächen durchschnittlich 12 Mio. Franken an Landwirtinnen und Landwirte ausbezahlt. Zu Frage 4: Durchschnittlich werden im Jahr für die Schaffung neuer Biotope (Neuanlagen) rund Fr. 250 000, für den Unterhalt, die Pflege und Aufwertung bestehender Naturschutzgebiete rund 16,2 Mio. Franken aufgewendet. Zu Frage 5: In den letzten Jahren sind im Zusammenhang mit Strassenbauten insbesondere bei der Westumfahrung A3 Gelder für Naturschutzmassnahmen ausgegeben worden. Für rund 1 Mio. Franken wurde ein rund 400 m langer Abschnitt der Reppisch revitalisiert. Für das Teilprojekt «Revitalisierung Sihlraum» wurden im Bereich Allmend Zürich Brunau rund 2,1 Mio. Franken ausgegeben. Darin enthalten sind die Verbauung der Brückenpfeiler mit einer Überflutmulde sowie die Revitalisierung der Sihl sowie des Höckler-, Sarbental- und Albisgüetlibaches. Da für den Bau der Brückenpfeiler ohnehin grössere Erdbewegungen durchgeführt werden mussten, konnten die Massnahmen verhältnismässig günstig erstellt werden. Beim Projekt A4, Knonaueramt, sind die naturschutzbedingten Aufwendungen wesentlich geringer. Im Verhältnis zu den Gesamtkosten für die A3 und A4 von rund 3,9 Mrd. Franken fallen sie nicht ins Gewicht. Alle Massnahmen sind im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung geplant worden. Es handelt sich um Wiederherstellungs-, Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen im Sinne von Art. 18 Abs. 1ter des Natur- und Heimatschutzgesetzes vom 1. Juli 1966 (SR 451). Naturschutzflächen fallen im Übrigen oft als Nebenprodukte des Nationalstrassenbaus an, ohne dass besonders für diesen Zweck Geld eingesetzt werden müsste. So musste z.B. im Verkehrsdreieck Zürich- West eine Altlastdeponie umgelagert werden. Der neue Deponiekörper dient anstelle von Lärmschutzwänden als «natürlicher» Lärmschutz für das Dorf Wettswil a. A. und konnte gleichzeitig als Naturschutzfläche ausgeschieden werden. Im Verkehrsdreieck Zürich Brunau musste der 15 m tiefe Einschnitt beim Entlisberg überdeckt werden. Neben der Nutzung für die Naherholung und für Schrebergärten dient die Überdeckung heute teilweise auch als Naturschutzfläche.
Zu Frage 6: Im Rahmen der Erarbeitung des Berichtes «10 Jahre Naturschutz- Gesamtkonzept Kanton Zürich 1995–2005» wurde der Naturschutzaufwand der Gemeinden geschätzt. Es wurde ein Betrag von jährlich 5 Mio. Franken hochgerechnet (Stichjahr 2003). Neuere Zahlen liegen nicht vor. Heute kann von einem Betrag von rund 5,5 Mio. Franken ausgegangen werden. Zu Frage 7: Die Schutzgebietsflächen (im Feld), einschliesslich die sogenannten Pufferzonen, betrugen 2005 2818 ha, 2009 waren es 2900 ha. Praktisch alle Naturschutzflächen liegen in der Landwirtschaftszone. Die angestrebte Zielfläche gemäss Naturschutz-Gesamtkonzept beträgt 3600 ha. Das Inventar der Waldstandorte von naturkundlicher Bedeutung umfasst eine Waldfläche von rund 6200 ha. Rund 3800 ha, zum grössten Teil Inventarflächen, sind mit einer Schutzverordnungen oder einem Waldreservatsvertrag langfristig gesichert. Auf zusätzlichen rund 1000 ha erfolgen besondere Aufwertungsmassnahmen wie lichter Wald oder Waldrandpflege. Zu Frage 8: Die gesamten ökologischen Ausgleichsflächen betragen 10 100 ha. Davon liegen 2300 ha innerhalb und rund 7800 ha ausserhalb von Naturschutzgebieten. Für 2600 ha wird ein Vernetzungszuschlag und für 1100 ha ein Qualitätszuschlag gemäss ÖQV ausgerichtet.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi