Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 100/2023

Postulat Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt, betreffend Getrennte Recycling-Mülleimer im öffentlichen Raum, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 434/2022

Sitzung vom 25. Januar 2023

100. Postulat (Getrennte Recycling-Mülleimer im öffentlichen Raum)

Erwägungen

Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates hat am 14. November 2022 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert, § 3 der Abfallverordnung dahingehend zu ergänzen, dass Gemeinden und öffentliche Betriebe an stark frequentierten Orten sowie Stellen mit hohem Abfallaufkommen getrennte Recycling-Mülleimer aufstellen. Als Begleitmassnahme soll eine Unterstützung der Gemeinden und Betriebe, etwa in Form von Informationen sowie Hilfsmitteln wie z. B. Berechnungsgrundlagen bereitgestellt werden. Begründung: Die Schweiz gilt als Weltmeisterin im Recycling, es gibt aber noch Luft nach oben. Im Gegensatz zu den benachbarten Ländern besteht hierzulande im öffentlichen Raum kaum die Möglichkeit, den Abfall «ad hoc» getrennt zu entsorgen. Eine erfreuliche Ausnahme ist hier die SBB, die in den 34 grössten Bahnhöfen getrennte Abfallstationen anbietet. Diese Möglichkeit soll mittels einer Verordnungsbestimmung auf stark frequentierte öffentliche Orte ausgeweitet werden. Ziel soll sein, den Anteil an getrennt gesammelten Wertstoffen in unserem Siedlungsabfall zu erhöhen. Es sollen jene Abfallfraktionen berücksichtig werden, bei denen eine hohe Sammlungsdisziplin und eine genügend hohe Reinheit erwartet werden kann. Weiter sind im Einzelfall die Verhältnismässigkeit sowie die Machbarkeit zu berücksichtigen. Die Erfahrungen der SBB sowie die Erkenntnisse verschiedener Pilotversuche einzelner Gemeinden und Institutionen sollen bei der Ausgestaltung beigezogen werden. Insgesamt entspricht das Wiederverwerten von «Abfall» einem Bedürfnis der Bevölkerung und leistet einen Beitrag an die Kreislaufwirtschaft im Kanton Zürich. Dieses Postulat fusst auf einer ähnlich lautenden Petition des Jugendparlaments.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum Postulat der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt wird wie folgt Stellung genommen: Vorreiterrolle bei den Recycling-Stationen im öffentlichen Raum übernehmen die SBB. Reisende können in den grösseren Bahnhöfen die Wertstoffe Papier, PET und Alu getrennt entsorgen. Die SBB haben gute Erfahrungen mit den Stationen gemacht; die Trennung der verschiedenen Abfallfraktionen an den Stationen erfolgt zum grössten Teil korrekt. Zum Erfolg trägt auch bei, dass Reisende im Schnitt eine geringere Vielfalt an Abfällen erzeugen, als dies beispielsweise bei Besucherinnen und Besuchern von Parkanlagen der Fall ist. Verschiedene Städte und Gemeinden im Kanton Zürich setzen bereits Recycling-Stationen ein. Sie haben ihre Erfahrungen am letztjährigen Gemeindeseminar der Abteilung Abfallwirtschaft des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) mit den anderen Gemeinden geteilt. Die Praxis zeigt, dass die Stationen grundsätzlich gut funktionieren. Das Verhältnis von Aufwand und Ertrag ist aber schlechter als bei den herkömmlichen Sammelstellen für Separatabfälle, da an den Recycling- Stationen kleinere Mengen gesammelt werden können und die Stationen häufiger geleert werden müssen. Anders als bei den SBB, wo die Gegebenheiten für die Recycling-Stationen unabhängig vom Standort immer sehr ähnlich sind, hat in den Gemeinden jeder Standort seine eigenen Rahmenbedingungen. Um unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden, sind die Standorte für Recycling-Stationen mit Umsicht zu planen. Das Entsorgungsangebot in den Zürcher Gemeinden ist auf einem sehr guten Stand; in einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung des AWEL im Jahr 2022 gaben 93% der Bevölkerung an, zufrieden (31%) oder sehr zufrieden (62%) mit dem Entsorgungsangebot in ihrer Gemeinde zu sein. Der Bevölkerung stehen je nach Gemeinde verschiedene Angebote wie regelmässige Abfuhren, dezentrale Sammelstellen, Recyclinghöfe und öffentliche Abfalleimer zur Verfügung. Hinzu kommen die Entsorgungsangebote des Detailhandels. Recycling-Stationen können diese Angebote ergänzen. Bei der Umsetzung ist umsichtig vorzugehen. Die Erfahrungen aus den Gemeinden zeigen zum Beispiel, dass Recycling-Stationen manchmal anstelle der bisherigen dezentralen Sammelstellen genutzt werden; die Recycling-Stationen werden dann rasch überfüllt und es kann zu unerwünschten Abfallablagerung vor den Stationen

kommen. Auch gibt es Recycling-Stationen, an denen so schlecht sortiert wird, dass das Sammelgut teilweise als Kehricht entsorgt werden muss. Will man mit Recycling-Stationen nicht das bewährte Entsorgungssys- tem komplett ersetzen, dürften die über solche Systeme gesammelten Mengen im Vergleich zu den Sammelmengen an den bestehenden Sammelpunkten eher bescheiden bleiben. Im Vordergrund steht daher die symbolische Wirkung einer solchen Massnahme. Verschiedene Gemeinden haben bereits Recycling-Stationen im Betrieb, zum Beispiel an zentralen Plätzen, in Parks oder an See- und Flussbadestellen. In ländlich geprägten Gemeinden ohne touristische Ausflugsziele lohnen sich Recycling-Stationen weniger. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass Recycling-Stationen an ausgewählten Standorten mit entsprechendem Besucheraufkommen durchaus einen Beitrag an ein noch besseres Entsorgungssystem leisten können. In einer Gesamtabwägung kommt er aber zum Schluss, dass der vom Postulat geforderte Eingriff in die Gemeindeautonomie nicht notwendig ist. Die Gemeinden kennen die Bedürfnisse der Bevölkerung am besten und können Recycling-Stationen unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten in geeigneter Art und Weise gut in Eigenverantwortung umsetzen. Die Gemeinden dazu zu verpflichten, solche Recycling-Stationen in Betrieb zu nehmen, würde zudem einen unangemessenen Vollzugsaufwand für Kontrollen, Vollzugshilfen und die Behandlung von Klagen mit sich bringen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 434/2022 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli