Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1002/2025

Kantonale Volksabstimmung vom 28. September 2025, Ergebnisse, Publikation

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Oktober 2025

1002. Kantonale Volksabstimmung vom 28. September 2025,

Erwägungen

Ergebnisse, Publikation Am 28. September 2025 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlage statt: Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 27. Januar 2025; Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) (ABl 2025-02-07) Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf § 81 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. Innert fünf Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schriftlich Einsprache erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz, LS 175.2).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmung vom 28. September 2025 werden gemeindeweise im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2025- 10-03).

II. Gegen diese Volksabstimmung kann innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, beim Regierungsrat schriftlich Einsprache erhoben werden.

III. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Zitiert in