RRB Nr. 1007/2019
Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des Ständerates für die Amtsdauer 2019–2023, Ergebnisse des ersten Wahlgangs vom 20. Oktober 2019, Feststellung der Rechtskraft
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. November 2019
1007. Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des
Erwägungen
Ständerates für die Amtsdauer 2019–2023, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse des ersten Wahlgangs vom 20. Oktober 2019 Am 20. Oktober 2019 fand der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des Ständerates für die Amtsdauer 2019– 2023 statt. Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswertungsergebnisse wurde am 25. Oktober 2019 mit Rechtsmittelbelehrung im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2019-10-25). Einsprachen gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 (LS 175.2) sind innert der mit der Veröffentlichung der Ergebnisse angesetzten Frist von drei Tagen keine erhoben worden. Die veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach unverändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (LS 161) hat der Regierungsrat demzufolge als wahlleitende Behörde die Rechtskraft des Wahlergebnisses festzustellen. Gleichzeitig ist dem Büro des Ständerates sowie dem Bundesrat schriftlich mitzuteilen, dass die Stimmberechtigten des Kantons Zürich am 20. Oktober 2019 erst ein Mitglied des Ständerates für die Amtsdauer 2019– 2023 gewählt haben und der zweite Wahlgang für den zweiten Sitz am 17. November 2019 stattfindet.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Es wird festgestellt, dass das im Amtsblatt vom 25. Oktober 2019 veröffentlichte Ergebnis des ersten Wahlgangs der Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des Ständerates für die Amtsdauer 2019– 2023 vom 20. Oktober 2019 (ABl 2019-10-25) rechtskräftig ist.
II. Veröffentlichung im Amtsblatt vom 8. November 2019 (Dispositiv I und II).
III. Schreiben an das Büro des Ständerates und an den Bundesrat: Wir haben die Ehre, Ihnen mitzuteilen, dass die Stimmberechtigten des Kantons Zürich am 20. Oktober 2019 im ersten Wahlgang Herrn Prof. Dr. Daniel Jositsch, Webereistrasse 6, 8712 Stäfa, als Mitglied des Ständerates für die Amtsdauer 2019–2023 gewählt haben. Der Regierungsrat hat mit heutigem Datum die Rechtskraft des Wahlergebnisses festgestellt.
Der zweite Wahlgang für den im ersten Wahlgang nicht besetzten zweiten Sitz findet am Sonntag, 17. November 2019, statt. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang auf § 109 Abs. 2 des zürcherischen Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR) hin, wonach neu Gewählte erst dann Einsitz im Ständerat nehmen, wenn beide Mitglieder rechtskräftig gewählt sind. Deren Amtsdauer beginnt mit ihrer Vereidigung (§ 109 Abs. 3 GPR), und die Amtsdauer der bisherigen Mitglieder endet zu diesem Zeitpunkt (§ 32 Abs. 3 GPR).
IV. Mitteilung (vorab per E-Mail und anschliessend per Post) an Prof. Dr. Daniel Jositsch, Webereistrasse 6, 8712 Stäfa, Parlamentsdienste, Parlamentsgebäude, 3003 Bern, Bundesrat, c/o Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte, Bundeshaus West, 3003 Bern, das Statistische Amt als kantonales Wahlbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli