Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1008/2019

Amt für Justizvollzug, Umsetzung 5. Ferienwoche und Schichtdienst, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. November 2019

1008. Amt für Justizvollzug – Umsetzung 5. Ferienwoche bei Schichtdienst (Stellenplan)

Erwägungen

1. Ausgangslage Am 17. April 2019 änderte der Regierungsrat die Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO, LS 170.111) und legte dabei fest, den Ferienanspruch der kantonalen Angestellten zu erhöhen (RRB Nr. 405/2019). Neu werden die bisher über den Jahreswechsel gewährten zwei Urlaubstage fest in den Ferienanspruch eingerechnet, womit sich der Ferienanspruch aller Angestellten um zwei Tage erhöht. Zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Kantons Zürich als attraktiver Arbeitgeber wurde sodann der Ferienanspruch der Mitarbeitenden im Alter zwischen 21 und 49 Jahren von bisher vier Wochen bzw. 20 Tagen auf neu fünf Wochen bzw. 25 Tage erhöht. Ihnen werden damit zusätzlich zu den zwei Tagen drei weitere Ferientage gewährt. Die entsprechende Änderung der VVO tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Gemäss den Erläuterungen zur Änderung der VVO hat die Gewährung der zwei zusätzlichen Ferientage keine Mehrkosten und keinen zusätzlichen Stellenbedarf zur Folge, da diese Tage den Mitarbeitenden im entsprechenden Umfang schon bisher über den Jahreswechsel gewährt wurden. Was die zusätzlichen drei Ferientage für Mitarbeitende im Alter von 21 bis 49 Jahren betrifft, so ist ein Teil der ferienbedingten Ausfälle über Aufgabenumverteilung und Effizienzsteigerung aufzufangen, sodass auch in diesen Fällen grundsätzlich keine zusätzlichen Stellen geschaffen und keine Mehrkosten anfallen werden. Bei Anstellungsverhältnissen mit Schichtbetrieben lässt sich ein personeller Mehrbedarf nicht vermeiden (RRB Nr. 405/2019). Um den Schichtbetrieb in gleichem Ausmass aufrechtzuerhalten, müssen Mindestbestände gewährleistet werden. Entsprechend ist ein personeller Mehrbedarf in Schichtbetrieben notwendig, um die zusätzlichen Ferienabwesenheiten abzudecken.

2. Stellenbedarf Der Stellenbedarf entsteht in allen Institutionen des Amts für Justizvollzug, die einen 24-Stunden-Dienst an 365 Tagen im Jahr sicherzustellen haben. Hierzu zählen die Justizvollzugsanstalt Pöschwies, das Massnahmenzentrum Uitikon, die Untersuchungsgefängnisse Zürich sowie die Vollzugseinrichtungen Zürich. Die Mitarbeitenden dieser Institutionen leisten einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der Gesellschaft und fördern die Wiedereingliederung von mehreren 1000 straf‌fälligen Menschen. Zur Sicherung fremdenpolizeilicher Entscheidungen und Verfahren sind sie neben der Arbeit mit straf‌fälligen Menschen auch für die Durchführung von ausländerrechtlicher Haft zuständig. Um die umfassenden Aufgaben auch während des zusätzlichen Ferienbezuges ihrer Schichtdienst leistenden Mitarbeitenden weiterhin uneingeschränkt sicherstellen zu können, sind die Institutionen auf zusätzliches Personal angewiesen. Um den Vollzug der neuen Ferienregelung zu gewährleisten und den gesetzlichen Auftrag weiterhin umsetzen zu können, ist die aufgrund der drei zusätzlichen Ferientage resultierende Senkung der Nettojahresarbeitszeit durch eine entsprechende Erhöhung der Vollzeitstellen auszugleichen. Hierfür sind drei Vollzeitstellen im Amt für Justizvollzug zu schaffen. In den Institutionen des Amts für Justizvollzug leisten sowohl Aufseherinnen und Aufseher als auch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Schichtdienst. Bei den zu schaffenden Stellen handelt es sich um ordentliche Stellenaufstockungen, weshalb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf.

3. Finanzielle Auswirkungen Die Mittel für die drei zusätzlichen Stellen von jährlich Fr. 336 000 sind im Budgetentwurf 2020 und im KEF 2020–2023 nicht enthalten und werden 2020 gegebenenfalls zu einer Kreditüberschreitung im Sinne von § 22 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) führen. Die Mittel sind im KEF 2021–2024 zu budgetieren.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Amts für Justizvollzug werden mit Wirkung ab 1. Januar 2020 folgende Stellen geschaffen: Anzahl Stellen Richtposition Klasse VVO 2,5 Aufseher/in 13 0,5 Sozialpädagoge/-pädagogin HF mbA 16

II. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 22 — gelesen in der Fassung vom 1. März 2018; der Erlass wurde am 1. Januar 2021, 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.