RRB Nr. 1012/2022
Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, betreffend Hat die Direktion der Justiz und des Innern zu viel Geld?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 213/2022
Sitzung vom 13. Juli 2022
1012. Anfrage (Hat die Direktion der Justiz und des Innern zu viel Geld?) Kantonsrat Hans-Peter Amrein, Küsnacht, hat am 27. Juni 2022 folgende Anfrage eingereicht: Die Direktion der Justiz und des Innern (JI) hat Winterthur, Thalwil und Uster für ihr Projekt «Bürgerpartei» auserkoren. Bürgerinnen und Bürger – 20 bis 30 Personen mit Losenentscheid ausgewählt – dürfen zum Thema Klimaschutz Ideen liefern. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Unter welcher Budgetposition 2022 sind diese drei Projekte im Budget der Direktion der Justiz und des Innern oder welchen anderen Budgetposition eingestellt und mit wie viel Franken?
2. Gibt es zu diesen Projekten einen Regierungsratsbeschluss oder hat die Direktorin der Justiz und des Innern selber beschlossen?
3. Warum laufen diese «Veranstaltungen» unter der Ägide der JI und nicht der Baudirektion und/oder der Volkswirtschaftsdirektion, was wohl näherliegend wäre? Haben der Baudirektor und/oder die Volkswirtschaftsdirektorin dazu ihr Plazet gegeben oder hat die Direktorin der Justiz und des Innern einfach entschieden und verfügt?
4. Gab und gibt es Vorgaben für diese Veranstaltungen und wer hat diese ausgearbeitet und verordnet?
5. In welchem Amt werden diese Veranstaltungen ausgearbeitet und ausgewertet? Ist vorgesehen, einen Bericht zu den einzelnen Veranstaltungen zu verfassen und an wen? Wird dieser öffentlich publiziert und in welcher Form und in welchem Rahmen?
6. Sind oder werden externe Berater und Experten beigezogen? Wenn ja, wer sind diese (bitte namentlich, Position und Aufgabenbereich benennen) und was kostet deren «Arbeit» in den drei Projekten (bitte nach Projekt tabellarisch beantworten), respektive sind diese Kosten in der Beantwortung unter 1. eingeschlossen? Tagesanzeiger, 23.6.22, F. Scholz: «Die am Bürgerpanel teilnehmenden Personen erhalten die Möglichkeit, Fachpersonen zu befragen, arbeiten aber ansonsten unabhängig und selbständig in Gruppen»)?
7. Werden die involvierten Bürgerinnen und Bürger entschädigt? Wenn ja, wie?
8. Wie wird sichergestellt, dass nicht einseitige Meinungen in diesen Projekten vertreten sind und werden (gezielte Anmeldungen durch Parteien u. ideologisch orientierte Gruppierungen)? Thalwil hat zudem 150 Personen dazu genommen, die sich im Klimaschutz interessierten. Ist dies auch in Uster und Winterthur so geschehen? Was sind das für Leute?
9. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass solche einseitigen, nichtrepräsentativen Veranstaltungen Aufgabe des Staates sind und den Steuerzahlern in Rechnung gestellt werden dürfen (Vorschläge Panel Winterthur: Fleischlose Tage in Alterszentren und Horten, Nachhaltigkeitslabel und Anbauflächen für «solidarische» Landwirtschaft etc.)?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Projekt hat keinen Bezug zu politischen Parteien und heisst denn auch nicht «Bürgerpartei», sondern «Bürgerpanels für mehr Klimaschutz». Die Kosten sind im Globalbudget des Generalsekretariats der Direktion der Justiz und des Innern eingestellt und belaufen sich auf Fr. 300 000. Diese Kosten umfassen die Organisation und die Durchführung der Bürgerpanels, die Entschädigung der Teilnehmenden sowie die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Projekts. Die Kosten sind vergleichbar mit denjenigen für bereits durchgeführte Bürgerpanels in den Kantonen Genf, Waadt und Wallis. Zu Frage 2: In den Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 wird die Direktion der Justiz und des Innern beauftragt, «Die Teilhabe der verschiedenen Bevölkerungsgruppen an der Gesellschaft in bestehenden und neuen Formen zu stärken» (Legislaturziel 5, Massnahme RRZ 5f) sowie «Die politische Beteiligung zu stärken» (Legislaturziel 5, Massnahmen RRZ 5e). Mit Beschluss Nr. 710/2020 hat der Regierungsrat das Konzept zur Umsetzung dieser Massnahmen festgesetzt. Das Projekt ist Teil der Umsetzung. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das in drei Gemeinden durchgeführt und wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird. Zu Frage 3: Die Direktion der Justiz und des Innern ist mit der Umsetzung der Massnahmen RRZ 5e und 5f beauftragt (siehe Beantwortung der Frage 2). Die Baudirektion war in die Initialisierungsphase des Projekts einbezogen. Die Partizipation der Bevölkerung ist in der langfristigen Klimastrategie des Kantons Zürich verankert, die der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 128/2022 festgesetzt hat. Zu Frage 4: Es gibt «best practice»-Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Durchführung von deliberativen Bürgerräten. Das Zentrum für Demokratie der Universität Zürich hat diese Richtlinien im Auftrag der Direktion der Justiz und des Innern und in Zusammenarbeit mit den Pilotgemeinden für den Kanton Zürich adaptiert. Solche zufällig ausgewählten Bürgerräte wurden in den letzten fünf bis zehn Jahren vermehrt in Europa, Australien und den USA durchgeführt. Sie finden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene statt und werden in der Regel von staatlichen Stellen initiiert. Die OECD und die
sozialwissenschaftliche Forschung sprechen von einer «Deliberativen Welle». Beispiele sind der «Grand Débat National» sowie die «Convention Citoyenne pour le Climat» in Frankreich, die «Climate Assembly UK», die irische «Citizen’s Assembly», der «Bürgerrat zu Deutschlands Rolle in der Welt» sowie die regelmässig stattfindenden Bürgerräte im österreichischen Bundesland Vorarlberg. In der Schweiz fanden in den letzten Jahren im Kanton Genf, in der Stadt Sion sowie in der Stadt Lausanne Bürgerräte statt, weitere sind in Planung. Auf nationaler Ebene ist in der Schweiz ein «Bürger:innenrat für Ernährungspolitik» in Planung, der unter anderem vom Bundesamt für Landwirtschaft, vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und vom Bundesamt für Umwelt unterstützt und von zahlreichen Stiftungen finanziell mitgetragen wird. Zu Frage 5: Die Veranstaltungen werden vom Generalsekretariat der Direktion der Justiz und des Innern in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeamt begleitet. Mit der Durchführung und Evaluation wurde das Zentrum für Demokratie der Universität Zürich beauftragt. Es gibt sowohl einen Schlussbericht zu jeder Veranstaltung zuhanden der jeweiligen Gemeinde als auch einen gesamthaften Abschlussbericht mit einer wissenschaftlichen Evaluation des ganzen Pilotprojekts. Der Abschlussbericht wird auf der kantonalen Webseite veröffentlicht und liegt bis Ende der laufenden Legislatur vor. Die Veröffentlichung der einzelnen Berichte ist den Gemeinden überlassen. Der Wissenstransfer ist Teil des Projekts.
Zu Frage 6: Das Zentrum für Demokratie ist mit der Organisation und Durchführung sowie mit der wissenschaftlichen Evaluation der Bürgerpanels beauftragt. Die Projektleitung liegt bei Professor Daniel Kübler und Professor Nenad Stojanovic. Die in solchen Mandaten vereinbarten Entschädigungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich. In jeder Pilotgemeinde wurde eine Reihe von Expertinnen und Experten eingeladen, Fachreferate zu halten und Fragen der Teilnehmenden zu beantworten. Bei der Auswahl dieser Fachpersonen wurde darauf geachtet, eine Vielfalt verschiedener Sichtweisen abzubilden. Zu Frage 7: Die Teilnahme der ausgelosten Personen erstreckt sich über vier Tage und wird mit Fr. 600 entschädigt. Der Ansatz orientiert sich am Vergütungsreglement für Milizpolitikerinnen und Milizpolitiker. Zu Frage 8: Das Losauswahl-Verfahren ist zweistufig. Kriterien für eine Berücksichtigung sind das Alter, das Geschlecht, die Bildung, die politische Ausrichtung sowie die Häufigkeit der Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen. In diesen Merkmalen stellen die Teilnehmenden ein repräsentatives Abbild der Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde dar. Ziel dieses Verfahrens ist es, Einwohnende mit unterschiedlichen politischen Ansichten miteinander ins Gespräch zu bringen. Zu Frage 9: Eine verfassungsrechtliche Kernaufgabe des Regierungsrates ist die Leitung und Steuerung der staatlichen Aufgabenerfüllung. Er legt dafür unter anderem für jede Legislatur Ziele fest (vgl. § 3 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung [LS 172.1]). Die Stärkung der Teilhabe ist eine dieser Zielsetzungen für die laufende Legislatur. Bürgerpanels stehen nicht in Konkurrenz zu den bestehenden demokratischen Rechten. Es geht vielmehr darum, einen wertschätzenden und offenen Meinungsaustausch und damit auch das Interesse am Gemeinwohl zu fördern. Ein solcher Austausch vermittelt die Erfahrung, einbezogen zu sein, gehört zu werden und Selbstwirksamkeit entfalten zu können.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli