Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 102/2023

Tiefbauamt, Behebung der Schwachstellen bei der Veloinfrastruktur, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Januar 2023

102. Tiefbauamt, Schwachstellen bei der Veloinfrastruktur, Stellenplan

Erwägungen

A. Ausgangslage Am 28. März 2022 überwies der Kantonsrat dem Regierungsrat die Motion KR-Nr. 364/2020 betreffend Sicheres und effizientes Velofahren dank Behebung der 1200 Schwachstellen bei der Veloinfrastruktur. Der Regierungsrat soll gesetzliche Anpassungen vorlegen, damit jährlich rund 30 Mio. Franken zur Verfügung stehen, um die rund 1200 Schwachstellen im Velowegnetz bis 2050 auszumerzen. Ziel soll sein, dass mindestens ein Drittel der Schwachstellen bis 2030, mindestens deren zwei Drittel bis 2040 behoben werden, sodass der Velonetzplan bis 2050 durchgängig verwirklicht ist. Dafür soll der Regierungsrat ein zusätzliches Bauprogramm erstellen. Allein mit dem Bereitstellen von zusätzlichen Mitteln können die rund 1200 Schwachstellen im Velowegnetz nicht behoben werden. Mit den bestehenden Mitarbeitenden sind die zusätzlichen Projekte nicht zu bewältigen. Es braucht sowohl in der Phase der Vorstudie als auch in den Phasen Projektierung und Bau zusätzliche Mitarbeitende, die diese Projekte vorantreiben und umsetzen können. Die Baudirektion geht davon aus, dass für die Phase Vorstudie zwei zusätzliche Mitarbeitende im Tiefbauamt (TBA) notwendig sind. Für die Phasen Projektierung und Bau wird mit drei zusätzlichen Mitarbeitenden gerechnet. Nach der Realisierung der Projekte ist auch für Unterhalt und Bewirtschaftung der zusätzlichen, neuen Infrastruktur mit zusätzlichen Mitteln zu rechnen. Diese betreffen einerseits Mitarbeitende, aber auch Geräte und Maschinen. Der dafür notwendige Aufwand kann noch nicht abgeschätzt werden, weshalb darüber zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein wird. Der Kantonsrat hat mit der Festlegung des Budgets 2023 die finanziellen Mittel für fünf zusätzliche Stellen für diese Arbeiten in der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

B. Stellenplan Insgesamt sind im TBA folgende 5,0 Stellen erforderlich: – 2,0 Stellen Projektentwickler/in (Ingenieur/in): Projektentwicklerinnen und -entwickler nehmen die Aufgaben der SIA-Phase 2 Vorstudie wahr. Hauptaufgabe ist die Durchführung von Vorstudien in enger Zusammenarbeit mit den relevanten Fachstellen und den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden. Zur Umsetzung des Velonetzplans werden sie neben den Veloschnellrouten mit der Durchführung von Korridorstudien und den anschliessenden Vorstudien betraut. Zudem leiten sie bedeutende Betriebs- und Gestaltungskonzepte und eine Vielzahl anderweitiger Vorstudien. In der Vorbereitung und Durchführung der Vorstudien sind die Projektentwicklerinnen und -entwickler für die umfassende Bedürfnisermittlung von Gemeinden, Verwaltungsstellen, Betreibern des öffentlichen Verkehrs und sonstigen Dritten verantwortlich, und sie sorgen für die Berücksichtigung übergeordneter Vorgaben, insbesondere auch die systematischen Überprüfung und den Abgleich mit dem kantonalen Velonetzplan. In diesem Spannungsfeld vielfältiger, auch divergierender Ansprüche erarbeiten die Projektentwicklerinnen und -entwickler konsensfähige und nachhaltige Verkehrslösungen und vertreten diese gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit. In den nachfolgenden SIA-Phasen unterstützen sie die projektierenden Stellen des TBA und stellen das Bestellercontrolling sicher. Weitere Aufgaben liegen in der Erarbeitung von Massnahmen für neue Agglomerationsprogramme, in der Behandlung von Anfragen zu verkehrs- und raumplanerischen Anliegen verschiedenster Stakeholder (Politik, Gemeinden, Einzelpersonen usw.) und in der Beratung zu diesen Themenbereichen. – 3,0 Stellen Projektleiter/in (Ingenieur/in): Projektleiterinnen und Projektleiter sind zuständig für die Planung und Leitung aller nötigen Projektierungs- und Verfahrensschritte zur Realisierung der Bauvorhaben. Sie entwickeln die vorgängig erstellten Vorstudien weiter zu Vorprojekten und klären im Rahmen der Ämtervernehmlassung und Mitwirkung gemäss §§ 12 f. des Strassengesetzes (LS 722.1) die Bewilligungsfähigkeit und Machbarkeit der geplanten Bauvorhaben. Anschliessend erfolgen die Vertiefung und Erarbeitung der Bauprojekte, die Planauf‌lage mit Festsetzung sowie die Realisierung und Übergabe an die Betreiberorganisation.

Die Projektleiterinnen und Projektleiter führen Planer- und Unternehmersubmissionen durch, erarbeiten Verträge und sind für das gesamte Projektcontrolling, die Durchsetzung und Einhaltung der entsprechenden Gesetze, Vorschriften, Weisungen, Normen, Richtlinien, Weg- leitungen, Grundlagen und Standards verantwortlich. Des Weiteren beschaffen und koordinieren sie externe Planerinnen und Planer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, leiten die Landerwerbsgeschäfte und Rechtsverfahren aus bautechnischer Sicht und koordinieren die Ansprüche von Drittbeteiligten wie Gemeinden, Anstösserinnen und Anstössern sowie Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern und lösen anspruchsvolle Einzelprobleme. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Durchführung von Interessenabwägungen, die kostenoptimierte, technisch einwandfreie und termingerechte Umsetzung, die Prüfung und Begleitung von Projekten Dritter sowie die Koordination mit anderen staatlichen, bundesamtlichen und kommunalen Amtsstellen. Alle Vorgaben sind nach neuesten Erkenntnissen der Bau- und Verkehrstechnik und unter Berücksichtigung des Umweltschutzes sowie der Verkehrssicherheit auszuführen. Projektleitende arbeiten in internen Arbeitsgruppen und sind für sämtliche im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Neubauten erforderlichen, administrativen Arbeiten verantwortlich.

C. Anpassung des Stellenplans Die nachfolgend aufgeführten neuen Stellen decken den gegenwärtig bekannten Bedarf ab. Der Stellenplan des TBA ist mit Wirkung ab 1. März 2023 um folgende unbefristete Stellen zu erweitern: Stellen Richtposition Klasse VVO Im Stellenplan des TBA bestehen bereits identische Stellen. Es handelt sich daher um eine ordentliche Stellenaufstockung; eine Überprüfung der Einreihung der neuen Stellen erübrigt sich. Für die 5,0 Stellen ist mit jährlichen Kosten für Personalaufwand und Infrastruktur von rund Fr. 800 000 zu rechnen. Die Mittel für diese Stellen sind im Budget 2023 enthalten. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 sind diese Stellen jedoch noch nicht enthalten. Sie werden im KEF 2024–2027 einzustellen sein.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Tiefbauamtes, Leistungsgruppe Nr. 8400, werden mit Wirkung ab 1. März 2023 folgende unbefristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli