Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1025/2019

Anfrage Daniel Heierli, Zürich, und Meret Schneider, Uster, betreffend Beschaffung neuer Limmatschiffe, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 267/2019

Sitzung vom 13. November 2019

1025. Anfrage (Beschaffung neuer Limmatschiffe) Kantonsrat Daniel Heierli, Zürich, und Kantonsrätin Meret Schneider, Uster, haben am 26. August 2019 folgende Anfrage eingereicht: In der Presse war zu lesen, dass die Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) im Herbst die Beschaffung neuer Limmatschiffe ausschreiben wird. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Inwiefern fällt die Beschaffung neuer Limmatschiffe in die Zuständigkeit des Kantons? Welches sind die Einflussmöglichkeiten des Kantons?

2. Wie werden bei der Beschaffung der neuen Limmatschiffe ökologische Kriterien berücksichtigt?

3. Wird ein Antrieb ohne CO 2-Ausstoss verlangt?

4. Wenn Diesel trotz allem in Frage kommen sollte: Werden Abgaslimiten gemäss heutigem Stand der Technik, vergleichbar mit den heutigen schärfsten Limiten für Lastwagen, gefordert?

5. Gemäss Zeitungsberichten sollen die neuen Schiffe Klimaanlagen erhalten. Werden die gestalterischen Möglichkeiten, um ein Überhitzen des Innenraumes zu vermeiden, (Beschattung, Lüftung) trotzdem ausgenutzt?

6. Kann eine korrekte Regulation einer allfälligen Klimaanlage garantiert werden, so dass Fahrgäste mit sommerlicher Bekleidung nicht frieren?

7. Wird geprüft, ob das Flusswasser zur Kühlung verwendet werden kann?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Daniel Heierli, Zürich, und Meret Schneider, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Die Finanzierung der Beschaffung von Rollmaterial und Schiffen ist im Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (PVG; LS 740.1) geregelt. Laut § 3 PVG sind die zur Erfüllung des Transportauftrags notwendigen Investitionen für den öffentlichen Personenverkehr Aufgabe der Transportunternehmen. Die getätigten Investitionen werden über die Betriebsrechnung amortisiert. Gemäss § 25 PVG ersetzt der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) den Transportunternehmen den Betriebsaufwand, der ihnen aus den Leistungen für den Verkehrsverbund entsteht, soweit er diese im Rahmen einer wirtschaftlichen Betriebsführung anerkennt. Bei der Beurteilung des anerkennbaren Betriebsaufwandes orientiert sich der ZVV auch an den vom Kantonsrat regelmässig beschlossenen Grundsätzen über die Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr gemäss § 28 PVG. Mit Beschluss vom 5. März 2018 über die Grundsätze für die Fahrplanjahre 2020–2023 (Vorlage 5370a) hat der Kantonsrat festgelegt, dass der Energieverbrauch und der Schadstoffausstoss pro Personenkilometer gesenkt werden. Dazu soll unter Berücksichtigung eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses die Beschaffung von umweltfreundlichen und energieeffizienten Fahrzeugen gefördert werden, die dem neuesten Stand der Technik und dem Einsatzzweck bestmöglich entsprechen. Die Beschaffung der Schiffe und die Finanzierung der Investitionen sind demnach Sache der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG). Die daraus folgenden Betriebskosten, Zinsen und Abschreibungen werden der ZSG vom ZVV über das Leistungsentgelt nach § 25 PVG entschädigt. Um sicherzustellen, dass die mit der Beschaffung verbundenen Folgekosten vom ZVV entschädigt werden, beantragt die ZSG beim ZVV vor einer Schiffsbeschaffung eine sogenannte Kostengutsprache. Im Verlauf des Kostengutspracheverfahrens prüft der ZVV, ob die Beschaffung den Anforderungen des PVG und den vom Kantonsrat beschlossenen Grundsätzen genügt oder welche Anpassungen vor einer Beschaffung noch vorzunehmen sind. In diesem Rahmen sind somit die Einflussmöglichkeiten des Kantons gegeben. Zu Frage 3: Die ZSG wird ihren Angaben zufolge im Rahmen der Ausschreibung

der Ersatzbeschaffung für die Limmatboote grossen Wert auf ökologische Aspekte legen. Die bestehenden Limmatschiffe mit Dieselmotoren sollen durch drei neue Limmatboote mit alternativen Antriebsformen (Elektromotor, Wasserstoff) ersetzt werden. Dadurch sollen Einsparungen von jährlich bis zu rund 30 000 Litern Diesel erzielt werden. Dies vermindert sowohl den CO2-Ausstoss als auch die Feinstaubemissionen der ZSG-Flotte. Zu Frage 4: Die ZSG untersteht der Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SR 747.201.3). Die darin festgehaltenen Anforderungen an Dieselmotoren für den nautischen Einsatz sind mit jenen für Lastwagen (Euro VI) vergleichbar. Wie erwähnt sind für die neu zu beschaffenden Limmatschiffe jedoch alternative Antriebsformen vorgesehen.

Zu Fragen 5 und 6: Die Limmatboote werden in erster Linie für touristische Zwecke eingesetzt. Daher sind die Boote so zu konzipieren, dass die Fahrgäste einen möglichst ungehinderten Blick auf die Altstadt haben. Auf eine Beschattung im direkten Sichtfeld soll deshalb verzichtet werden. Eine Sonnenschutzverglasung soll aber die Wärmeeinwirkung und das Wärmeempfinden stark verringern. Durch den geringeren Wärmeeintrag kann die Klimaanlage kleiner dimensioniert werden, was den Energieverbrauch vermindert. Das Wärmeempfinden der Fahrgäste ist grundsätzlich sehr subjektiv. Trotz Klimatisierung kann aufgrund des häufigen Fahrgastwechsels, der mit dem Öffnen und Schliessen der Eingangstüren verbunden ist, eine gleichbleibende Innentemperatur nicht garantiert werden. Ein zu kühler Fahrgastraum ist bei sommerlichen Aussentemperaturen aber eher unwahrscheinlich. Zu Frage 7: Bei den neu zu beschaffenden Limmatbooten ist der Einbau einer Seewasserwärmepumpe vorgesehen, die das Schiff sowohl heizen als auch kühlen kann. Sie soll so konzipiert werden, dass eine möglichst hohe Energieeffizienz erreicht wird.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli