RRB Nr. 1035/2020
Motion Rosmarie Joss, Dietikon, und Carmen Marty Fässler, Adliswil, betreffend Ausrüstung für digitales Lernen (technische Ausstattung) für alle, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 314/2020
Sitzung vom 28. Oktober 2020
1035. Motion (Ausrüstung für digitales Lernen [technische
Erwägungen
Ausstattung] für alle) Die Kantonsrätinnen Rosmarie Joss, Dietikon, und Carmen Marty Fässler, Adliswil, haben am 31. August 2020 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Vorlage für eine Gesetzesänderung im Volksschulgesetz bezüglich Unentgeltlichkeit der Lehrmittel und Schulmaterialien vorzulegen. Das Schulmaterial muss umfassender beschrieben werden und damit sichergestellt werden, dass sämtliches für den Unterricht benötigte Material inklusive der technischen Ausstattung für digitales Lernen mit Computer oder Tablets kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Begründung: Für alle Schülerinnen und Schüler muss die Volksschule unentgeltlich sein. Auch in der Bundesverfassung ist unter «Art. 19 Anspruch auf Grundschulunterricht – Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht ist gewährleistet.» geregelt, dass der Unterricht unentgeltlich stattfinden muss. Damit die Schülerinnen und Schüler alle auch digital lernen können bzw. die neuen Lehrmittel im digitalen Bereich nutzen können, brauchen sie eine technische Ausrüstung inklusive Gerät. Für die Schule ist es extrem effizienzsteigernd, wenn sämtliche Schülerinnen und Schüler über eine standardisierte Lösung verfügen. Heute gibt es zwischen den Schulgemeinden massive Unterschiede bzgl. der Ausrüstung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Geräten. Während einige bereits sämtliche Schülerinnen und Schüler mit Geräten ausstatten, machen andere nichts. Dies führt zu verschiedenen Qualitätsstandards innerhalb der Volksschule. Bezüglich Chancengerechtigkeit ist es immens wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler möglichst gleiche Voraussetzungen haben, auch wenn Eltern finanziell weniger Möglichkeiten haben, um die diversen benötigten Geräte anzuschaffen. Die Umsetzung soll der Altersstufe angepasst erfolgen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion Rosmarie Joss, Dietikon, und Carmen Marty Fässler, Adliswil, wird wie folgt Stellung genommen: Gemäss § 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (LS 412.100) stellen die Gemeinden Lehrmittel und Schulmaterial unentgeltlich zur Verfügung. Als Lehrmittel gelten gemäss § 19 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (LS 412.101) alle Unterrichtsmittel, insbesondere Bücher, Software, Film- und Audiomaterial (Abs. 1). Können die Lehrmittel nur mit technischer Ausstattung, insbesondere Informatikmitteln oder audiovisuellen Geräten, benützt werden, kann die Bildungsdirektion qualitative und quantitative Mindestanforderungen an die Ausstattung festlegen (Abs. 3). Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 14. November 2016 mit der Genehmigung des Grundlagenberichts ICT an Zürcher Volksschulen 2022 die angestrebte Umsetzung bezüglich der Digitalisierung der Volksschule und der Ausstattung mit persönlichen Arbeitsgeräten für Schülerinnen und Schüler festgelegt (BRB Nr. 2016/24). Den Schulen wird mit der Einführung des Lehrplans 21 eine Entwicklung von der Basisvariante hin zur Powervariante empfohlen, d. h. die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler im Kindergarten mit einem Gerät pro vier Kinder, in der Primarschule mit einem Gerät pro zwei Kinder und in der Sekundarschule eine 1 : 1-Ausstattung. Bereits 2012 hatte die Fachstellung Bildung und ICT des Volksschulamts für Schulen den ICT-Guide herausgegeben, der die pädagogische Verankerung der Nutzung von digitalen Medien in der Schule aufnimmt (ict-guide.edu-ict.zh.ch). Damit den Schulen auch eine Hilfe für die Umsetzung zur Verfügung steht, wurde beruhend auf dem Grundlagenbericht ICT an Zürcher Volksschulen 2022 im Januar 2020 der ICT-Coach publiziert (ict-coach.ch/zh). Diese Webseite stellt den Schulen Handlungsempfehlungen in Form von Entwicklungsschritten und Hintergrundwissen zur Verfügung und trägt damit der Heterogenität der Zürcher Volksschule Rechnung. Über 40 Expertinnen und Experten aus dem Schulfeld und den Verbänden waren an der Erarbeitung beteiligt. Die Gemeinden und Schulen im Kanton Zürich haben bereits grosse Investitionen in ihre digitale Infrastruktur getätigt. Sie sind auf dem Weg zur Umsetzung der Power-Variante gemäss Grundlagenbericht ICT an Zürcher Volksschulen 2022. Durch die Einführung des Lehrplans 21 mit
den Modulen Medien und Informatik ab der 5. Klasse und der Anwen- dungskompetenzen bereits ab dem Kindergarten bestehen verpflichtende Vorgaben für die Schulen. Damit wird unter anderem der Zugang der Schülerinnen und Schüler zu den Geräten, zu Lehrmitteln mit digitalen Anteilen und zu Lernfördersystemen gewährleistet. Wie digitale Medien unter Einbezug der persönlichen Arbeitsgeräte in den einzelnen Schulen genutzt werden, legt die Schulkonferenz in den einzelnen Gemeinden auf der Grundlage des Zürcher Lehrplans 21 fest. Dabei steht der pädagogische Aspekt im Vordergrund. Der Einsatz digitaler Medien wird in die Schulentwicklung eingebunden und durch einen reflektierten Umgang mit den aus der Digitalisierung entstehenden Risiken und Chancen ergänzt. Die Wahl der eingesetzten Geräte, die Basisinfrastruktur und die Nutzung von Cloud-Diensten müssen in erster Linie den didaktischen und pädagogischen Bedürfnissen einer Bildungsstufe dienen. Die Evaluation der Fachstelle für Schulbeurteilung zu «Digitale Medien und ICT im Unterricht» im Zyklus 2021–2026 wird qualitative Aussagen über den Stand der Umsetzung und Verankerung liefern. Im Gegensatz zur Situation auf der Sekundarstufe II, wo 39 kantonale Schulen bis 2024 eine gemeinsame Informations- und Kommunikationstechnologie-Strategie (IKT-Strategie) umsetzen, ist die Situation in der Volksschule mit rund 500 Schulen, für die 187 Schulpflegen im Kanton zuständig sind, weitaus heterogener. Mit reinen Vorgaben zur Ausstattung kann weder der Unterschiedlichkeit der Schulen Rechnung getragen noch die Chancengerechtigkeit gewährleistet werden. Aus den genannten Gründen erachtet es der Regierungsrat als zielführender, an der bewährten Strategie festzuhalten: Der Kanton unterstützt die Gemeinden und Schulen im digitalen Wandel und gibt Empfehlungen zur Entwicklung ab. Die Gemeinden und Schulen wiederum sind gefordert, die Situation in pädagogischer und technischer Hinsicht laufend zu überprüfen und zukunftsgerichtet die notwendigen Schritte zu unternehmen. Eine Standardisierung der Lösungen lehnt der Regierungsrat aus ordnungs- und finanzpolitischen Erwägungen ab. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 314/2020 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli