RRB Nr. 1040/2025
Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr, Änderung vom 14. April 2025, Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative", Inkraftsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Oktober 2025
1040. Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr
Erwägungen
(Änderung vom 14. April 2025, Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative», Inkraftsetzung) Zur Umsetzung des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «ÖV-Initiative» (eingereicht am 18. November 2022; ABl 2023-01-27) erliess der Kantonsrat am 14. April 2025 die neuen §§ 29a–29c des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr vom 6. März 1988 (PVG; LS 740.1; ABl 2025- 06-06). Mit Verfügung vom 13. Mai 2025 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass die «ÖV-Initiative» vom Initiativkomitee zurückgezogen wurde (ABl 2025-05-16). Der Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 14. April 2025 unterstand daher dem fakultativen Referendum (Art. 33 Abs. 1 lit. a Kantonsverfassung und § 138d Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte [LS 161] in Verbindung mit § 66 Abs. 4 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]). Mit Verfügung vom 12. August 2025 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist (ABl 2025-08-15). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Stadt Zürich hat am 15. September 2025 beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 14. April 2025 erhoben und das Bundesgericht ersucht, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Mit Verfügung vom 2. Oktober 2025 hat das Bundesgericht das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen. Einer Inkraftsetzung der Änderung des PVG steht somit nichts mehr im Weg, weshalb über deren Zeitpunkt zu befinden ist. Kantonale Ausführungsbestimmungen sind zur Umsetzung nicht notwendig, weshalb die Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 14. April 2025 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative») wird auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, den Zürcher Verkehrsverbund sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli