Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1043/2015

Strassen, Elsau, 830 Schlatterstrasse, Bettli bis Pestalozzistrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. November 2015

1043. Strassen (Elsau, 830 Schlatterstrasse, Bettli bis Pestalozzistrasse,

Erwägungen

km 5.425–6.450, Strasseninstandsetzung) Die Schlatterstrasse wurde im Abschnitt zwischen Bettli und Pestalozzistrasse in den 60er-Jahren erbaut. Als letzte Massnahme wurde in den 80er-Jahren ein Deckbelag eingebaut. Die Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist Belagsschiftungen auf. Zudem sind örtlich Verdrückungen, Belagsflicke und viele Risse vorhanden. Die Belagsstärke ist sehr unterschiedlich (13–29 cm). Zur Erhaltung der noch intakten Belagsschichten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf dem Teilstück km 5.425–6.230 der bestehende Belag 7 cm abgefräst und eine neue Binder- und Deckschicht eingebaut (7 + 3 cm). Im Teilstück km 6.230– 6.450 wird der Belag vollständig ersetzt und neu eine Trag- und Deckschicht eingebaut (10 + 3 cm). Im Teilstück km 5.870–6.130 (Fahrspur Richtung Waltenstein) wird der Belag ebenfalls vollständig ersetzt und eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht eingebaut (7 + 7 + 3 cm). Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und der Schächte werden erneuert. Die bestehenden Randabschlüsse werden erneuert und die Strassenbeleuchtung wird bis zum Pestalozziheim ergänzt. Der Bachdurchlass Nr. 219-003 muss mit einer Abdichtung isoliert werden. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2016 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 13. Oktober 2015 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 260 000 Nebenarbeiten 115 000 Technische Arbeiten 95 000 Total 1 470 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 470 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30556), zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Entwurf zum Budget 2016 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 830 Schlatterstrasse, Gemeinde Elsau, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 470 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 13. Oktober 2015)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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