Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 105/2012

Strassen, Hinwil, 345 Überland-/ 788 Dürntnerstrasse, Erstellung Kreisel, Fussgängerschutzinseln, Instandsetzung Fahrbahn, Erneuerung Beleuchtung, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Februar 2012

105. Strassen (Hinwil, 345 Ueberland- / 788 Dürntnerstrasse)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die 345 Ueberland-/Dürntnerstrasse in Hinwil ist Bestandteil der Verbindung Zürich–Wetzikon–Hinwil–Dürnten–Rüti–Rapperswil. Die beiden Strassen sind Bestandteil des regionalen Richtplans. Der Knoten Ueberland-/Gossauerstrasse erscheint in der Unfallstatistik der Kantonspolizei als Unfallschwerpunkt. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses (Grundlage Masterplan Verkehr der Gemeinde Hinwil) wird der bestehende Knoten Ueberland-/Gossauerstrasse umgebaut. Der Einmündungsbereich von der Gossauer- in die Ueberlandstrasse muss baulich so ausgestaltet werden, dass ein Linkseinbiegen oder ein Überqueren für Fahrzeuge nicht möglich ist. Der bestehende Knoten Ueberland-/Dürntnerstrasse wird zu einem Kreisel umgebaut. Aufgrund dieser Änderungen ist auch die Strassenentwässerung teilweise zu erneuern und anzupassen. Das vom Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, im Einvernehmen mit der Gemeinde Hinwil ausgearbeitete Projekt sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Erstellen einer Kreisverkehrsanlage im Knotenbereich Ueberland-/ Dürntnerstrasse mit einem Aussendurchmesser von 30 m, einem Innenkreis von 17 m und einer Fahrstreifenbreite von 6,5 m; – Einbau von zwei Fussgängerschutzinseln an der Ueberland- und an der Dürntnerstrasse (bei der AVIA-Tankstelle); – Erneuerung der Beläge sowie Ersatz der Fahrbahn- und Gehwegabschlüsse im Knotenbereich Ueberland-/Dürntnerstrasse; – Instandsetzung der Beläge durch teilweises Abfräsen und Ersetzen durch eine neue Binder- und Deckschicht sowie Ersatz der Fahrbahn- und Gehwegabschlüsse im Bereich Knoten Ueberland-/Gossauerstrasse; – Einbau einer Rechtsabbiege-Leitinsel in der Gossauerstrasse bei der Einmündung in die Ueberlandstrasse. Dies erfordert eine Vergrösserung des rechtsseitigen Einlenkradius verbunden mit einer Verbreiterung der Fahrbahn;

– Erneuerung des vortrittsbelasteten Radwegübergangs bei der Einmündung der Gossauer- in die Ueberlandstrasse; – Erneuerung der Beleuchtung durch den teilweisen Ersatz der Kabel und Kandelaber sowie deren normgerechte, lichttechnische Anordnung unter Berücksichtigung der Fussgängerquerungen und der Kreisverkehrsanlage. Der Gemeinderat Hinwil hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG) mit Beschluss vom 8. Juni 2011 zugestimmt. Der Bevölkerung wurde das Vorprojekt gemäss § 13 StrG vom 18. Februar bis 19. März 2011 zur Stellungnahme unterbreitet. Während dieser Zeit sind zwei Einwendungen eingegangen, die nicht berücksichtigt werden konnten. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 StrG erfolgte vom 28. Oktober bis 28. November 2011. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.

B. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Fachstelle Lärmschutz hat mit Schreiben vom 30. November 2011 das Projekt aus lärmtechnischer Sicht beurteilt. Durch das Projekt ändert sich die Lage der Strassenachse nicht. Deshalb ist keine spürbare Veränderung der Lärmsituation zu erwarten. Durch den Bau des Kreisels kann in der Regel sogar mit einer Lärmminderung von 1 bis 2 dB gerechnet werden. Der für das Bauvorhaben notwendige Landerwerb ist nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.

C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten werden gemäss Kostenvoranschlag vom 3. Oktober 2011 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 37 000 Bauarbeiten 1 095 000 Nebenarbeiten 291 000 Technische Arbeiten 285 000 Total 1 708 000

Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Staatsstrassen (58,7%) 1 002 000 Staatsstrassen, Baulicher Unterhalt (19,4%) 332 000 Fussgängeranlagen (4,7%) 81 000 Fahrradanlagen (9,4%) 160 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen (7,8%) 133 000 Total 1 708 000 Da durch den Kreiselbau die neue Verkehrsführung (Rechtsabbieger von der Gossauer- in die Ueberlandstrasse) ermöglicht und die Anbindung der Schweipelstrasse verbessert wird, leistet die Gemeinde Hinwil einen Interessenbeitrag von Fr. 100 000 (einschliesslich Mehrwertsteuer) an diese Kreisverkehrsanlage. Die Korrektur der kommunalen Einmündung der Gossauerstrasse in die Ueberlandstrasse ist Sache der Gemeinde. Die Gemeinde Hinwil übernimmt dafür die Kosten von Fr. 110 000. Der Gemeinderat Hinwil hat den Gesamtkredit von Fr. 210 000 mit Beschluss vom 8. Juni 2011 bewilligt. Dieser Betrag wird der Gemeinde Hinwil nach Inbetriebnahme der Anlage in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.61300 80010, Rückerstattung von Investitionsausgaben für Fahrbahnen (Beitrag der Gemeinde Hinwil), für das Objekt 84S-70058 gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Gemeinde Total in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen 792 000 210 000 1 002 000 Staatsstrassen, Baulicher Unterhalt 332 000 – 332 000 Fussgängeranlagen 81 000 – 81 000 Fahrradanlagen 160 000 – 160 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen 133 000 – 133 000 Total 1 498 000 210 000 1 708 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist unter Berücksichtigung des erwähnten, rechtsverbindlich zugesicherten Beitrags der Gemeinde Hinwil von Fr. 210 000 eine Nettoausgabe von Fr. 1 498 000 zu bewilligen, wovon Fr. 332 000 als gebunden (§ 37 Abs. 1 lit. b CRG) in die Erfolgsrechnung und Fr. 1 166 000 als neue Ausgabe in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind.

In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 708 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 332 000 332 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 1 002 000 1 002 000 Staatsstrassen (federführend) Konto 8400.50100 00000 81 000 81 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50130 00000 160 000 160 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50110 80010 133 000 133 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Total 332 000 1 376 000 1 708 000 In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 3676/2010 bewilligte Ausgabe von Fr. 85 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 50 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten % Fr. Fr. % Fr. Staatsstrassen 73 792 000 12 000 2,5 20 000 Fussgängeranlagen 6 81 000 1 000 2,5 2 000 Fahrradanlagen 12 160 000 2 000 2,5 4 000 Staatsstrassen 9 133 000 2 000 5 7 000 Beleuchtungsanlagen Zwischentotal 17 000 33 000 Total 100 1 166 000 50 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-70058, Gemeinde Hinwil, 345 Ueberland- / 788 Dürntnerstrasse aufzunehmen. Die Anteile für Fussgängeranlagen, Fahrradanlagen, Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen und Staatsstrassen Baulicher Unterhalt sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2012 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Erstellung eines Kreisels, den Einbau von zwei Fussgängerschutzinseln und einer Rechtsabbiege-Leitinsel, die Erneuerung des Radwegübergangs, die Instandsetzung der Fahrbahn sowie die Erneuerung der Beleuchtung an der 345 Ueberland- / 788 Dürntnerstrasse, Gemeinde Hinwil, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 332 000 zulasten der Erfolgsrechnung und eine neue Netto-Ausgabe von Fr. 1 166 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 1 498 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

III. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 3. Oktober 2011)

IV. Die Verfügung Nr. 3676/2010 des Tiefbauamtes wird aufgehoben.

V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird ermächtigt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben, Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis Verträge abzuschliessen.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VII. Mitteilung an den Gemeinderat Hinwil, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Zitiert in