RRB Nr. 1050/2019
Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten, Änderung, Schreiben an das EDI
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2019
1050. Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren
Erwägungen
und Pflanzen geschützter Arten (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 19. August 2019 eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES, SR 453). Die Revision umfasst insbesondere eine Verschärfung der Strafbestimmungen. Zugleich wird das Gesetz punktuell verbessert und aktualisiert. Zudem sollen Personen, die Exemplare geschützter Arten öffentlich anbieten, neu gewisse Informationspflichten erfüllen. Die Revision ist grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit, Ausnahmen von der Nachweispflicht (Nachweis über Herkunft, Ursprung und Rechtmässigkeit des Verkehrs) für bestimmte Arten vorzusehen, die Durchführung von Kontrollen erschweren würde. Von dieser Möglichkeit sollte daher abgesehen werden. Weiter ist die Einführung einer Bestandeskontrolle für Pflanzen abzulehnen. Eine solche ist weder praktikabel noch sinnvoll. Die Registrierung von gewerbsmässig tätigen Züchterinnen und Züchtern sowie Händlerinnen und Händlern sollte als Verpflichtung in das BGCITES aufgenommen werden. Im Übrigen kann auf die detaillierte Stellungnahme verwiesen werden, die unter Berücksichtigung der Untervernehmlassungen des Amtes für Landschaft und Natur und des Veterinäramtes erstellt wurde.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehmlassungen@ blv.admin.ch): Mit Schreiben vom 19. August 2019 haben Sie uns eingeladen, zur Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen die Revision grundsätzlich. Allerdings sollte von der Möglichkeit, Ausnahmen von der Nachweispflicht für bestimmte Arten vorzusehen, abgesehen werden. Weiter lehnen wir die Einführung einer Bestandeskontrolle für Pflanzen ab. Eine solche ist weder praktikabel noch sinnvoll. Die Registrierung von gewerbsmässig tätigen Züchterinnen und Züchtern sowie Händlerinnen und Händlern sollte als Verpflichtung in das BGCITES aufgenommen werden. Zur Begründung dieser Anträge und für die Bemerkungen zu weiteren Bestimmungen der Vorlage verweisen wir auf die beiliegenden detaillierten Ausführungen.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli