Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1053/2023

Anfrage Urs Wegmann, Neftenbach, Stefan Schmid, Niederglatt, und Martin Huber, Neftenbach, betreffend Asylmissbrauch mit gekauften Pässen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 297/2023

Sitzung vom 13. September 2023

1053. Anfrage (Asylmissbrauch mit gekauften Pässen) Die Kantonsräte Urs Wegmann, Neftenbach, Stefan Schmid, Niederglatt, und Martin Huber, Neftenbach, haben am 28. August 2023 folgende Anfrage eingereicht: Das Asylwesen scheint anfällig auf Missbrauch zu sein. Einige Beispiele: Bereits im Juli gab es Medienberichte, wonach vermehrt Personen, offenbar soll es sich insbesondere um Roma handeln, mit «blauen Pässen» aus der Ukraine einreisen und Schutzstatus S beantragen. Diese Pässe gibt es erst seit Ende Februar 2022 und sollen für 2500.– Euro an interessierte Abnehmer verscherbelt werden. Es gibt Berichte über Personen, welche sogar in mehreren Ländern gleichzeitig Asyl beantragt haben sollen mit derartigen Pässen. Und dies, obschon sie als ungarische Staatsangehörige keinerlei Asylberechtigung haben. Eine Nachfrage bei Zürcher Gemeinden hat ergeben, dass es tatsächlich höchst verdächtige Fälle gibt, welche genau in das obige Schema passen. Grosse Familien, alles Analphabeten, werden an Gemeinden zugewiesen vom Kanton. Sie verfügen über erst kürzlich ausgestellte ukrainische Pässe, sprechen kein Ukrainisch, und es gibt auch sonst keine Hinweise, dass diese Menschen ihren Lebensmittelpunkt je in der Ukraine hatten. Diese Menschen fallen oft nicht nur mit sehr unangepasstem Verhalten, sondern auch mit enorm viel Betreuungsaufwand auf, was in den Gemeinden übermässig viele Ressourcen bindet und Kosten verursacht. Es wurden uns weitere Fälle von offensichtlichem Missbrauch gemeldet. Eine Frau schickt ihre älteren Kinder aus einer früheren Beziehung zusammen mit der pflegebedürftigen Mutter in die Schweiz, sie selbst wolle in wenigen Wochen mit den kleinen Kindern aus einer neuen Beziehung nachfolgen. Tatsächlich bleibt sie dann aber in der Ukraine. Das Ziel war es lediglich, sich der Pflege der Mutter und der älteren Kinder zu entledigen. Für die Gemeindemitarbeiter, welche sich um diese Menschen kümmern müssen, zeigen sich zunehmend frustriert über solche offensichtlichen Missbräuche, welche offenbar nicht konsequent unterbunden werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Besteht auf Stufe Bund oder Kanton eine Meldestelle, welche sich den erwähnten Verdachtsfällen annimmt? Wer überprüft entsprechende Meldungen innert welcher Frist?

2. Welche Mechanismen oder Vorkehrungen bestehen, um solche Missbräuche systematisch zu überprüfen?

3. Wie wird sichergestellt, dass entsprechende Überprüfungen stattgefunden haben, bevor entsprechende Fälle den Gemeinden zugwiesen werden und diesen zur Last fallen?

4. Welche Möglichkeiten haben die Gemeinden, um solche Fälle zu melden, Leistungen zu kürzen oder zu verweigern?

5. Sieht der Regierungsrat in einem Bereich Handlungsbedarf, damit solche Fälle möglichst vermieden werden können und wenn sie doch auftreten, rasch und konsequent aufgedeckt und abgehandelt werden können?

6. Welche Folgen hat es für Personen, welche missbräuchlich Asyl beantragen?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Urs Wegmann, Neftenbach, Stefan Schmid, Niederglatt, und Martin Huber, Neftenbach, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–6: Für das Asylverfahren und das Verfahren zur Gewährung vorübergehenden Schutzes ist der Bund zuständig (Art. 6a Asylgesetz [AsylG, SR 142.31]). Auch für die Prüfung der Identität der Schutzbedürftigen ist der Bund zuständig (Art. 99 AsylG). Private und Gemeinwesen können Verdachtsfälle dem Staatssekretariat für Migration (SEM) melden. Stellt das SEM fest, dass eine Person keinen Anspruch auf vorübergehenden Schutz hat, wird dieser entzogen und die Person aus der Schweiz weggewiesen. Die Unterstützungsleistungen richten sich gestützt auf Bundesrecht nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli