Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1059/2023

Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER für die Jahre 2025‒2036, Vernehmlassung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. September 2023

1059. Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument

Erwägungen

SWEETER für die Jahre 2025–2036 (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 9. Juni 2023 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) für die Jahre 2025–2036 zur Vernehmlassung unterbreitet. Der Bundesrat beabsichtigt, einen Verpflichtungskredit von 135 Mio. Franken für die Periode 2025–2036 zu beantragen, damit das bestehende Programm SWEET (SWiss research for the EnErgy Transition) erweitert werden kann. Es sollen Fragestellungen untersucht werden, die SWEET nicht ausreichend abdecken kann. Die Resultate sollen wesentlich zum Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 und langfristigen Klimastrategie beitragen. Mit SWEETER werden das Bundesamt für Energie und das Bundesamt für Umwelt von 2025 bis 2036 gemeinsam voraussichtlich acht weitere thematische Ausschreibungen für Forschungsprogramme durchführen zu Themen wie z. B. Energiespeicherung und -netze, Energiegewinnung und -speicherung im Untergrund, Raumplanung, Digitalisierung und «smart grids», lokale Energiemärkte und Netzkonvergenz, Kreislaufwirtschaft und industrielle Prozesse, «smart cities», soziale Innovationen und die Landwirtschaft. Für den Vollzug sind 16,1 Mio. Franken vorgesehen. Zudem soll das Programm durch eine transdisziplinäre Begleitung verstärkt und mittels einer externen Wirkungsanalyse kritisch beleuchtet werden. Die durch SWEETER geförderten Konsortien werden ihre Forschungsarbeiten spätestens 2036 abschliessen.

Erwägungen Forschung ist namentlich im Energiebereich angesichts neuer Entwicklungen und ändernder Rahmenbedingungen eine Daueraufgabe. Es ist angemessen, dass der Bund die Forschung zu den hierzu massgeblichen Fragestellungen mit einem besonderen Instrument mit namhaften Mitteln fördert. Die Universität Zürich (UZH) und die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) haben sich bei SWEET engagiert. Die ZHAW war an allen bisher geförderten Projekten beteiligt. Die

Initiative des Bundes, mit SWEETER ein weiterführendes Forschungsförderinstrument aufzulegen, ist daher grundsätzlich zu begrüssen. Die UZH und die ZHAW werden dazu weiterhin wesentliche Beiträge leisten können. Der vorgesehene Verpflichtungskredit hat keine wesentlichen unmittelbaren Auswirkungen auf den Kanton. Der Kanton kann sich als Projektpartner oder Kooperationspartner an einzelnen Forschungskonsortien beteiligen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: Bundesamt für Energie, 3003 Bern; Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an andreas.haselbacher@bfe.admin.ch): Mit Schreiben vom 9. Juni 2023 haben Sie uns eingeladen, zum Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) für die Jahre 2025–2036 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Forschung ist namentlich im Energiebereich angesichts neuer Entwicklungen und ändernder Rahmenbedingungen eine Daueraufgabe. Es ist deshalb angemessen, dass der Bund die Forschung zu den hierzu massgeblichen Fragestellungen mit einem besonderen Instrument mit namhaften Mitteln fördert. Das weiterführende Forschungsförderinstrument ist daher grundsätzlich zu begrüssen. Für den Erfolg von SWEETER ist die Absprache der verschiedenen involvierten Bundesstellen bedeutsam. Wichtig ist allerdings auch, dass die Forschungsstellen eingebunden werden, insbesondere bei der Erarbeitung der Ausschreibungsthemen. Der Einbezug soll vorzugsweise über die direkte Ansprache der betreffenden Akademien erfolgen. Ferner sollen Förderprojekte weiterhin mit den Geistes- und Sozialwissenschaften verknüpft bleiben. Im erläuternden Bericht, wo unter Ziff. 3.3 ein Katalog möglicher Themen aufgeführt wird, kommt dieser Aspekt zu kurz. Als mögliches zusätzliches Leitthema könnte die Rolle der Finanzmärkte infrage kommen.

Kritisch beurteilt wird der breit angelegte Aufbau von Managementkompetenzen beim Bund zur Durchführung von SWEETER, zumal etablierte Förderagenturen (Innosuisse, Schweizerischer Nationalfonds [SNF]) zur Verfügung stehen. Die Vollzugskosten von 16,1 Mio. Franken entsprechen 11,9% des Fördervolumens. Dies ist im Vergleich zum SNF (6,6% des Fördervolumens gemäss Jahresrechnung 2022) deutlich höher. Antrag: Die Vollzugskosten sollen zugunsten der Fördermittel für die Forschung knapper bemessen werden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli