Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1070/2011

Dringliches Postulat Thomas Maier, Dübendorf, Marcel Lenggenhager, Bertschikon, und Patrick Hächler, Gossau, betreffend Rückzug des Rahmengesuchs der Axpo für ein neues AKW, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 201/2011

Sitzung vom 6. September 2011

1070. Dringliches Postulat (Rückzug des Rahmengesuchs

Erwägungen

der Axpo für ein neues AKW) Die Kantonsräte Thomas Maier, Dübendorf, sowie Marcel Lenggenhager und Patrick Hächler, Gossau, haben am 11. Juli 2011 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert, sich Kraft seiner Vertretung in den Verwaltungsräten und als Aktionär der AXPO und der EKZ für den Rückzug des am 4. Dezember 2008 eingereichten Rahmengesuches der AXPO für den Ersatz ihrer AKWs Mühleberg und Beznau einzusetzen. Begründung: Am 4. Dezember 2008 hat der Stromkonzern AXPO zusammen mit der BKW beim Bund ein Rahmenbewilligungsgesuch für den Ersatz ihrer AKWs in Mühleberg und Beznau eingereicht. Das energiepolitische Umfeld erlaubte damals die Einreichung eines solchen Gesuchs, insbesondere weil damals noch offen war, ob die Schweiz weiter auf die Option Atomkraftwerke oder gemäss Szenario IV des Bundesamtes für Energie auf Effizienzsteigerungen und Erneuerbare setzt. Nach der riesigen Katastrophe in Fukushima mit ihren wohl noch lange nicht abschätzbaren und äusserst lange andauernden Folgen findet nun in der Energiepolitik der Schweiz ein grosses Umdenken statt. Anfang Juni 2011 hat der Nationalrat entschieden, aus der Atomkraft auszusteigen und langfristig definitiv auf Erneuerbare und Effizienzsteigerungsmassnahmen zu setzen. Dieser Entscheid ist politisch breit abgestützt und mit einem sehr vernünftigen Zeithorizont versehen. Als nächsten Schritt erarbeitet der Bund nun konkrete Vorschläge zur Umsetzung dieser Strategie. In diesem Zusammenhang steht das immer noch eingereichte Rahmengesuch der AXPO für den Bau neuer AKWs völlig quer in der Landschaft. Für den Kanton Zürich, als grössten Aktionär der AXPO, ergibt sich hier also dringender Handlungsbedarf. Der Kanton könnte und sollte ein klares Zeichen setzen, dass er nicht weiter an der Option AKW festhalten will und als Vorreiter Erneuerbare und Effizienzsteigerungen fördert. In diversen Bereichen ist der Kanton ja hier bereits an vorderster Front dabei. Der Regierungsrat soll sich kraft seiner Ver- tretung in den Verwaltungsräten der EKZ und der AXPO für den Rückzug des Rahmengesuches einsetzen. Der Kanton Zürich hält direkt 18,342% der Aktien der AXPO. Über die EKZ kontrolliert er weitere 18,410% der Aktien. Dies macht zusammen mehr als ein Drittel der Aktien der AXPO und der Einfluss und die Vorreiterrolle ist damit klar ausgewiesen.

Der Kantonsrat hat das Postulat am 22. August 2011 dringlich erklärt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum dringlichen Postulat Thomas Maier, Dübendorf, Marcel Lenggenhager und Patrick Hächler, Gossau, wird wie folgt Stellung genommen: Die Sistierung der Rahmenbewilligungsgesuche für neue Kernkraftwerke durch die Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 14. März 2011 gibt Raum für eine breite Diskussion über die zukünftige Elektrizitätsversorgung in der Schweiz. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat dem Parlament bis Anfang 2013 eine Botschaft mit entsprechenden Verfassungs- oder Gesetzesänderungen vorlegt. Es wird weiter erwartet, dass sich 2015 die Schweizer Stimmberechtigten dazu äussern werden. Die Frage der weiteren Nutzung der Kernkraft für die Elektrizitätsversorgung in der Schweiz werden somit voraussichtlich von diesen entschieden. Die Klärung dieser Frage durch die Schweizer Stimmberechtigten begrüsst der Regierungsrat und er erwartet, dass der Bund dafür vollständige und umfassende Entscheidungsgrundlagen vorlegen wird. Insbesondere soll dargelegt werden, mit welchen Massnahmen der Bund die Elektrizitätsversorgung sicherzustellen gedenkt, nachdem der Bundesrat am 25. Mai 2011 seine 2007 beschlossene Strategie, die ausdrücklich den Ersatz der älteren Kernkraftwerke durch neue vorsah, grundlegend änderte und die Kernkraft als dafür nutzbare Technologie ausschloss. Wie bereits im Schreiben des Regierungsrates an den Kantonsrat vom 29. Juni 2011 betreffend Rückzug des Energieplanungsberichts 2010 festgehalten, werden die Auswirkungen einer neuen Energiepolitik des Bundes weitreichend sein. Es ist nun zu prüfen, welche Auswirkungen die bisherigen Beschlüsse des Bundes auf den Kanton haben werden. Dazu sind einerseits eigene Analysen, anderseits auch die Mitarbeit bei der Massnahmenplanung beim Bund unabdingbar. Das Augenmerk ist nicht nur auf den Zeithorizont 2050 auszurichten, son- dern insbesondere auf die kritischen Jahre um 2025, wenn die älteren Kernkraftwerke voraussichtlich vom Netz genommen sein werden. Angesichts der neuen Entscheidungen auf Bundesebene muss auch die energiepolitische Haltung des Kantons geprüft und neu formuliert werden. Die offenen Fragen für den Kanton Zürich werden bis Ende 2012 geklärt und die energiepolitische Haltung in einem Energieplanungsbericht (Energieplanungsbericht 2012) festgelegt. Der Energieplanungsbericht 2012 berücksichtigt dabei die Arbeiten auf Bundesstufe zur

Botschaft des Bundesrates. Der Entscheid, ob das Rahmenbewilligungsgesuch zurückzuziehen ist, wird sich damit auf klarer Grundlage fällen lassen. Der Energieplanungsbericht 2012 wird dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Ein Rückzug der Rahmenbewilligungsgesuche vor dem Vorliegen weiterer Entscheidungsgrundlagen auf Bundesebene, ist zurzeit auch nicht notwendig, da die Rahmenbewilligungsgesuche bis auf Weiteres sistiert bleiben. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass ein Postulat lediglich einen Prüfauftrag enthalten kann (Art. 22 Abs. 2 Kantonsratsgesetz, LS 171.1). Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das dringliche Postulat KR-Nr. 201/2011 nicht zu überweisen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi