Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1070/2015

Meliorationen, Oberglatt, Unterhaltsordnung, Neuerlass, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. November 2015

1070. Meliorationen, Gemeinde Oberglatt (Unterhaltsordnung,

Erwägungen

Neuerlass, Genehmigung) Die Gemeinde Oberglatt ersucht um Genehmigung der neuen Unterhaltsordnung. Die Statuten vom 28. Juni 1995 entsprachen nach verschiedenen Gesetzesänderungen und Änderungen tatsächlicher Natur nicht mehr den an sie gestellten Anforderungen. Die Gemeindeversammlung hat deshalb am 12. April 2010 neue Statuten beschlossen, welche die bisherigen ersetzen. Die Statuten entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind daher zu genehmigen (§ 104 Abs. 2 Landwirtschaftsgesetz vom 2. September 1979).

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Unterhaltsordnung vom 12. April 2010 der Gemeinde Oberglatt wird genehmigt.

II. Die Gemeinde wird eingeladen, die Statuten zu vervielfältigen und wie folgt zuzustellen: je zwei Exemplare an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilungen Landwirtschaft und Wald, fünf Exemplare an das Grundbuchamt Niederglatt. Die Originalstatuten bleiben bei der Gemeinde.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Oberglatt, Postfach 170, 8154 Oberglatt, den Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, das Grundbuchamt Niederglatt, 8172 Niederglatt, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi