Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1073/2011

Verordnung über die ordentlichen technischen und übrigen Anforderungen an Bauten, Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen, Änderung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. September 2011

1073. Verordnung über die ordentlichen technischen und übrigen

Erwägungen

Anforderungen an Bauten, Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen, Änderung I. Die Baudirektion unterbreitet mit Antrag vom 30. August 2011 einen Antrag zur Änderung der Verordnung über die ordentlichen technischen und übrigen Anforderungen an Bauten, Anlagen Ausstattungen und Ausrüstungen (Besondere Bauverordnung I; BBV I). Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und beschliesst die Änderung (siehe ABl 2011, Seite 2495). II. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi