Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1077/2009

Kinderspital Zürich, Ersatz betriebswirtschaftliches Informationssystem, Projektgenehmigung, Kostenanteil

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2009

1077. Kinderspital Zürich (Ersatz betriebswirtschaftliches

Erwägungen

Informationssystem) Am Kinderspital Zürich steht für betriebswirtschaftliche Anwendungen seit 1995 das EDV-System DIOHIS im Einsatz. Dieses erfüllt Aufgaben im Bereich der Patientenadministration, des Personalwesens sowie des Finanz- und Rechnungswesens. Daneben werden für die Materialbewirtschaftung das System APIS und für die medizinische Leistungserfassung das System Phoenix betrieben. Das System DIOHIS ist veraltet und erfüllt die Anforderungen an das neue diagnose-orientierte Abgeltungssystem nicht. Es muss daher ersetzt werden. Mit dieser Ersatzbeschaffung sollen alle betriebswirtschaftlichen Prozesse erfasst und die Kommunikation mit dem System Phoenix verbessert werden. Das neue System umfasst im Einzelnen folgende Funktionsbereiche: – Patientenadministration Patientenaufnahme, Patientenverwaltung, Formularwesen, Tarifierung, Kostengutsprache, Rechnungsstellung, Inkasso, Honorarabrechnung, Statistik – Finanz- und Rechnungswesen Finanzbuchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Fakturierung (ohne Patientinnen und Patienten), Betriebsbuchhaltung einschliesslich Kostenträgerrechnung, Anlagebuchhaltung, Budgetierung – Personalwesen Mitarbeiterverwaltung, Lohnbuchhaltung, Versicherungsadministration, Personalmanagement – Materialbewirtschaftung Beschaffung, Waren- und Rechnungseingang, internes Bestellwesen, Warenbezug und -verteilung, Verrechnungen/Schnittstellen, Lagerbewirtschaftung, Inventarisierung, Statistiken – Leistungserfassung (für Handerfassung bei Auslassungen und Fehlern) dezentrale Online-Leistungserfassung für alle Leistungen des Hauses – Managementinformationssystem Datawarehouse, Individualabfragen, Modellierungsvarianten, Ad-hoc- Abfragen, Kommunikation, Informationsverteilung, Reporting, Controlling, Analysen – Codierung Fallcodierung mit DRG und Echtzeitplausibilisierung

Im Auftrag des Kinderspitals führte die Rohner Beratung AG, Schaffhausen, ein Submissionsverfahren im offenen Verfahren durch und beurteilte die acht eingereichten Offerten. Am günstigsten erwies sich das Angebot der Nexus/Schweiz GmbH, Schwerzenbach, mit ihrem System HOSPIS mit Kosten von Fr. 816 819. Mit weiteren Dienstleistungen und Lizenzen sowie einer Reserve belaufen sich die Gesamtkosten des Projektes auf Fr. 1 165 000. Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Hardware 250 000 Lizenzen und Dienstleistungen Nexus 450 000 Lizenzen Dritter in der Offerte Nexus 115 000 Übrige Dienstleistungen und Lizenzen 250 000 Reserve 100 000 Total einschliesslich 7,6% MWSt 1 165 000

Die jährlich wiederkehrenden Kosten für Lizenzen und Wartung betragen Fr. 78 705. Durch den Wegfall der bisherigen Wartungskosten sowie Effizienzsteigerungen ergeben sich Ausgabenminderungen von jährlich rund Fr. 255 000. Bei einem Abschreibungssatz von 25% und kalkulatorischen Zinsen von 3,25% auf der Hälfte des eingesetzten Kapitals belaufen sich die Kapitalfolgekosten auf Fr. 310 181. Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Gemäss dem auch weiterhin geltenden § 40 des Gesundheitsgesetzes vom 4. November 1962 (vgl. dazu die Ausnahmeregelung in § 64 des Gesundheitsgesetzes vom 2. April 2007, GesG; LS 810.1) leistet der Staat Kostenanteile an die Investitionen und den Betrieb der den Bedürfnissen der Bevölkerung dienenden Krankenhäuser. Der Staatsbeitrag für das Kinderspital Zürich beträgt 100%. Bei beitragsberechtigten Kosten von Fr. 1 165 000 ergibt sich ein Kostenanteil von Fr. 1 165 000. Der Staatsbeitrag geht zulasten des Kontos 6310.5660, Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck. Im Budget 2009 sind für das Vorhaben Fr. 1 000 000 eingestellt. Der restliche Betrag von Fr. 165 000 ist im KEF bzw. in der Investitionsplanung der Gesundheitsdirektion für das Jahr 2010 enthalten. Der gewährte Kostenanteil ist gegebenenfalls an die auf den 1. Januar 2012 in Kraft tretende Änderung der Spitalfinanzierung gemäss revidiertem Krankenversicherungsgesetz (KVG; SR 832.10) anzupassen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Spitalkosten über Fallpauschalen abgegolten werden, die neben Betriebs- neu auch Investitionskostenanteile enthalten. Dies wird voraussichtlich auch eine Modifikation der kantonalen Spitalfinanzierungsbestimmungen erforderlich machen. Der Kostenanteil an das Kinderspital Zürich ist deshalb unter dem Vorbehalt zu entrichten, dass der Beitrag bei einer späteren Änderung der kantonalen Spitalfinanzierungsbestimmungen an das KVG in Revision gezogen und gegebenenfalls pro rata temporis zurückgefordert oder in ein Darlehen umgewandelt werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für den Ersatz des betriebswirtschaftlichen Informationssystems des Kinderspitals Zürich wird genehmigt.

II. An die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 1 165 000 wird ein Kostenanteil von 100% bzw. Fr. 1 165 000 zugesichert. Der Staatsbeitrag wird unter dem Vorbehalt einer späteren Änderung der kantonalen Spitalfinanzierungsbestimmungen ausgerichtet.

III. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an das Kinderspital Zürich, Steinwiesstrasse 75, 8032 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi