Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1095/2011

Anfrage Josef Wiederkehr, Dietikon, und Carmen Walker Späh, Zürich, betreffend Stoppt den Untergang der handwerklichen Berufslehre, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 191/2011

Sitzung vom 14. September 2011

1095. Anfrage (Stoppt den Untergang der handwerklichen Berufslehre) Kantonsrat Josef Wiederkehr, Dietikon, und Kantonsrätin Carmen Walker Späh, Zürich, haben am 27. Juni 2011 folgende Anfrage eingereicht: Die duale Berufsausbildung ist der Wettbewerbsvorteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz, der Garant für den schweizerischen Mittelstand, und verhindert Jugendarbeitslosigkeit massgebend. Leider geht dieser Standortvorteil Schweiz mehr und mehr verloren. Nicht nur zu viel Bürokratie macht den Betrieben zu schaffen; viele Jugendliche und ihre Eltern ziehen zunehmend den universitären Bildungsweg vor. Handwerkliche Betriebe haben deshalb zunehmend Mühe, ihre Lehrstellen mit geeigneten Lehrlingen zu besetzen, auch weil durch den universitären Bildungsweg gut ausgebildete Jugendliche für die Berufslehre fehlen. Selbst Jugendliche mit mangelnder bzw. ungenügender Schulbildung interessieren sich oft nicht mehr für Berufe im Handwerk. Hinzu kommt, dass heute viele Jugendliche nicht mehr die notwendigen schulischen Voraussetzungen mitbringen – selbst wenn sie wollten – um erfolgreich eine handwerkliche Berufslehre zu bestehen. Langfristig zeichnet sich sogar ein akuter Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften in der Schweiz ab. Teilweise wird dieser Fachkräftemangel durch Zuwanderung zwar gemildert, langfristig ist so aber das Erfolgsmodell Schweiz gefährdet. Die Politik ist daher gefordert, rechtzeitig Massnahmen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang fragen wir daher den Regierungsrat:

Erwägungen

1. Ist sich der Regierungsrat dieser Problematik bewusst?

2. Welche Massnahmen trifft der Regierungsrat, damit genügend gut qualifizierte Jugendliche für eine handwerkliche Berufslehre begeistert werden können?

3. Welche Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, um die Betriebe vom Betreuungsaufwand ungenügend vorgebildeter Lernender zu entlasten?

4. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, weniger qualifizierte arbeitslose Jugendliche zu einer Berufsausbildung zu bewegen?

5. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um auf das Potential der handwerklichen Ausbildungsberufe besser aufmerksam zu machen?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Josef Wiederkehr, Dietikon, und Carmen Walker Späh, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäss Lehrstellennachweis (LENA) ist das Lehrstellenangebot im Bereich Industrie/Handwerk in den letzten Jahren leicht angestiegen (2009: 3347; 2010: 3307; 2011: 3446), während sich die Anzahl unbesetzter Lehrstellen im Bereich Industrie/Handwerk in diesem Zeitraum von knapp 7% auf knapp 12,5% erhöht hat (Stand Juli). Die Zahl der offenen Lehrstellen im Bereich Industrie/Handwerk betrug in den meisten Berufen unter 20 pro Beruf. Höhere Werte wiesen insbesondere die Elektroinstallateurinnen und -installateure (46), Polybauerinnen und -bauer (40) sowie Spenglerinnen und -spengler (38) auf. Bei der Lehrstellensuche ist es von zentraler Bedeutung, dass die schulische Ausbildung und die Anforderungen der Ausbildung übereinstimmen. Im Kanton Zürich müssen jedes Jahr über 11 000 Jugendliche eine ihren Fähigkeiten entsprechende Lehrstelle finden, was jährlich für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung ist. Die Schaffung von neuen sowie die Stärkung von bestehenden Berufen bzw. deren Anpassung an den wirtschaftlichen Strukturwandel und die neuen Bedürfnisse sind im Rahmen der Verbundpartnerschaft in erster Linie Aufgabe der Wirtschaft, wobei der Kanton in verschiedenen Bereichen Unterstützung bietet (z. B. im Rahmen der kantonalen Lehrstellenförderung, in der höheren Berufsbildung, in der Weiterbildung). Neu steht im Kanton auch der Berufsbildungsfonds zur Verfügung, mit dessen Mitteln z. B. Beiträge an Lehrbetriebsverbünde zur Anschubfinanzierung geleistet werden können. Die Attraktivität bzw. die Zukunftsträchtigkeit eines Berufes hängt unter anderem davon ab, ob ein Bedarf des Arbeitsmarktes gegeben ist, er von einem handlungsfähigen Berufsverband getragen wird und wie die Arbeitsbedingungen sowie Zukunftschancen von den Jugendlichen und ihren Eltern eingeschätzt werden. Wichtig ist daher ein attraktives Berufsbild, das den sich rasch ändernden beruflichen, technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt sowie den Anschluss in die höhere Berufsbildung gewährleistet. In Handwerksberufen kommt der Möglichkeit einer Laufbahn vom Lernenden zum Kaderangestellten bis hin zum eigenen Unternehmen eine grosse

Bedeutung zu, was durch entsprechende Weiterbildungsangebote sicherzustellen ist. Für die Attraktivität eines Berufes zentral ist zudem die Imagepflege durch aktive Information und Kommunikation. Die Bildungsdirektion unterstützt deshalb seit Jahren die Berufsmesse des kantonalen Gewerbeverbandes. Zu Fragen 2 und 5: Die Zusammenarbeit zwischen den Berufsberatungen und den Sekundarschulen erfolgt seit 2008 flächendeckend im Kanton. Neben Schulhaussprechstunden und persönlichen Beratungen werden im ganzen Kanton Veranstaltungen für die Jugendlichen und Eltern in den Berufsinformationszentren (biz) durchgeführt, die konkrete Informationen zu Berufen u. a. mittels Berufsdokumentationen und -filmen, zu Berufswahlschritten, Ausbildungsmöglichkeiten, zum Schnuppern, Bewerben und zu Unterstützungsangeboten umfassen. Zahlreiche Informationen sind auch über das Internet abrufbar (vgl. www.berufsberatung.ch). Ferner organisiert die Berufsberatung zusammen mit den Berufsverbänden Berufs- und Betriebsbesichtigungen (vgl. www.zh.berufsvorbereitung.ch). Im Rahmen der Umsetzung des Projekts «Neugestaltung 3. Sek» absolvieren die Jugendlichen eine umfassende schulische Standortbestimmung Mitte der zweiten Sekundarklasse auf der Grundlage des standardisierten Leistungstests Stellwerk. Dieser Leistungstest weist den Lernstand in einem persönlichen Leistungsprofil – unabhängig vom besuchten Schultyp – aus. Die potenzialorientierte Abklärung der berufswahlorientierten Interessen und Fähigkeiten und die intensivierte Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und Eltern sollen gewährleisten, dass möglichst viele Jugendliche eine tragfähige Anschlusslösung finden, die ihren schulischen und berufspraktischen Fähigkeiten entsprechen. Den Berufsberatungen und den Lehrpersonen obliegt dabei die Aufgabe, handwerklich begabte und gut qualifizierte Jugendliche frühzeitig zu erkennen und auf handwerkliche Berufe aufmerksam zu machen.

Die Bildungsdirektion unterstützt in Form von regionalen Berufsbildungsforen den direkten Kontakt zwischen dem lokalen Gewerbe, der Berufsberatung und den Schulen, um Lehrpersonen, Eltern und Jugendliche über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Der persönliche Kontakt vor Ort ist von grosser Bedeutung, weil in diesem Rahmen falsche Vorstellungen bezüglich der Berufswahlperspektiven bei Jugendlichen und ihren Eltern korrigiert werden können. Der Bildungsrat hat 2010 Massnahmen zur Förderung von Naturwissenschaften und Technik (NaTech) in der Allgemeinbildung beschlossen, die sich über alle Bildungsstufen hinweg erstrecken. Damit soll bei den Schülerinnen und Schülern ein Interesse an naturwissenschaftlichtechnischen Themen aufgebaut werden, das auch bei der Berufs- und Studienfachwahl zum Tragen kommen kann. Gut qualifizierte Jugendliche haben die Möglichkeit, während oder nach der Lehre die Berufsmaturität (BM) zu absolvieren, die ihnen den Zugang zur Fachhochschule eröffnet. Da der Besuch der BM während der Lehre mit einem zusätzlichen Schultag verbunden ist, sind einzelne Betriebe nicht bereit, Lernenden die Absolvierung der BM zu ermöglichen. Die Berufsverbände sind deshalb gefordert, mit geeigneten Massnahmen die Betriebe vom Nutzen der BM einerseits für den Betrieb selber und anderseits für die gesamte Branche zu überzeugen. Zu Frage 3: Anlässlich eines verbindlichen Standortgesprächs im Rahmen des Leistungstests Stellwerk werden gemeinsam mit den Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen die berufswahlbezogenen Ziele und Schwerpunkte für die dritte Sekundarklasse vereinbart. Handwerklich begabte Jugendliche mit noch ungenügenden Schulleistungen können entsprechende Förderangebote nutzen, um schulische Lücken im Hinblick auf die erfolgreiche Bewältigung des Übergangs in die Berufslehre gezielt nachzubessern. Gemäss den bisherigen Erfahrungen ist einer der wichtigsten Faktoren für einen positiven Ausbildungsverlauf bei lernschwächeren Jugendlichen in der Berufsbildung die individuelle Begleitung und das gezielte Coaching. Im Kanton bestehen diesbezüglich deshalb verschiedene Angebote. Gestützt auf Art. 18 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BBG, SR 412.10) wurde in allen Berufsfachschulen die fachkundige individuelle Begleitung für Lernende der beruflichen Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) eingeführt.

Weiter stehen allen Lernenden Stütz- und Förderkurse zur Verfügung sowie allfällige weitere Angebote wie z.B. Online-Beratung und Aufgabenhilfe. Zur zielgerichteten individuellen Erfassung der schulischen Mängel von Jugendlichen durch die Berufsfachschulen können das Berufswahl- und Abschlussportfolio sowie ein Stellwerk-Test am Ende der dritten Sekundarklasse beitragen. Der Kanton führt ferner kantonale Lehrwerkstätten (Lehrwerkstätte für Möbelschreinerinnen und -schreiner an der Baugewerblichen Berufsschule Zürich und die Lehrateliers für Bekleidungsgestalterinnen und -gestalter an der Berufsfachschule Winterthur) und leistet Staatsbeiträge an von Dritten geführte Lehrwerkstätten (msw-winterthur und Modeco, Zürich). Jugendliche mit Problemen werden auf jeder Bildungsstufe durch das Case Management Berufsbildung (CM BB) erfasst und begleitet: Auf der Sekundarstufe I und während der Berufsvorbereitungsjahre durch die Lehrpersonen und während der Grundbildung durch die Berufsinspektorinnen und -inspektoren. Das CM BB hat zum Ziel, gefährdete Jugendliche mit Mehrfachbelastungen frühzeitig zu erfassen, zu beobachten und über eine gewisse Zeitdauer – bis zu einem Abschluss auf Sekundarstufe II – zu begleiten. Eine fallführende Stelle sorgt über institutionelle Grenzen sowie über die Dauer der Berufswahl und Berufsbildung hinweg für ein planmässiges, koordiniertes und kontrolliertes Vorgehen. Zu Frage 4: Zur Unterstützung von Jugendlichen an der Nahtstelle zwischen obligatorischer Schulzeit und beruflicher Grundbildung besteht im Kanton ein differenziertes Angebot an Zwischenlösungen. Ziel ist es, den Jugendlichen den Einstieg in die berufliche Grundbildung zu erleichtern bzw. erst zu ermöglichen. Zwischenlösungen sollen insbesondere schulische, sprachliche oder andere Mängel beheben (Kompensationsfunktion) oder Entscheidungshilfe bei der Wahl einer nachobligatorischen Laufbahn bieten (Orientierungsfunktion). Während die Zulassung zu einem Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) unter anderem eine Empfehlung der abgebenden Schule und einen finanziellen Beitrag der Eltern voraussetzt, setzt die Aufnahme in ein Motivationssemester die Überweisung eines regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) voraus. Motivationssemester dienen grundsätzlich der Behebung von individuellen Mängeln. Weniger qualifizierte,

arbeitslose Jugendliche werden im Rahmen dieser Bildungsmassnahmen gezielt auf eine mehrheitlich zweijährige berufliche Grundbildung vorbereitet. Bei den vom Kanton mitfinanzierten BVJ steht neben der

Behebung von Mängeln auch die Berufswahl der Jugendlichen im Mittelpunkt. Neben den berufswahl- und den integrationsorientierten BVJ werden in 13 Berufsfeldern berufsfeldorientierte BVJ angeboten, die auch praktische Arbeiten in einer schulinternen Werkstatt oder an einem externen Praktikumsort umfassen. Die Wahl des Berufsfeldes liegt jedoch beim Jugendlichen und spiegelt somit dessen Präferenzen und auch die gesellschaftliche Akzeptanz eines Berufsfeldes.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi