RRB Nr. 11/2025
Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, und René Isler, Winterthur, betreffend Evakuationspläne in Bahnhöfen und Gleisanlagen für Passagiere und Mitarbeitende, welche sich in Untergeschossen aufhalten, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 368/2024
Sitzung vom 15. Januar 2025
11. Anfrage (Evakuationspläne in Bahnhöfen und Gleisanlagen für Passagiere und Mitarbeitende, welche sich in Untergeschossen aufhalten) Kantonsrätin Jacqueline Hofer, Dübendorf, und Kantonsrat René Isler, Winterthur, haben am 11. November 2024 folgende Anfrage eingereicht: In Anbetracht der herrschenden Sicherheitslage, der stetig wachsenden Bevölkerung und der möglichen Risiken, wie Brand eines Zuges, Gasaustritt oder Terror-Anschlägen, sind effektive Evakuationspläne von höchster Bedeutung. Die Evakuierung grosser Menschenmengen in den Untergeschossen diverser Bahnhöfe im Kanton Zürich wird sich deshalb zunehmend schwieriger gestalten und eine Kanalisierung dieser Massen scheint kaum noch möglich zu sein. Wir ersuchen daher den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Existieren detaillierte Evakuationspläne für Grossbahnhöfe und speziell für die Gleisanlagen und Passagen in mehrstöckigen Untergeschossen?
2. Welche Evakuations-Massnahmen sind bei einem Brand eines Zuges oder einem Gasaustritt vorgesehen, um die Sicherheit der Passagiere und der Mitarbeitenden zu gewährleisten?
3. Welche spezifischen Vorkehrungen werden bei einem möglichen Anschlag getroffen, um eine sichere und schnelle Evakuierung zu gewährleisten?
4. Wie wird im Falle einer Massenpanik vorgegangen, um die grösstmögliche Sicherheit der Passagiere und des Personals zu gewährleisten?
5. Gibt es Übungen und Personalschulungen, um auf solche Notfälle vorbereitet zu sein?
6. Wie sieht selbige Thematik bei anderen unterirdischen Bahnanlagen im Kanton Zürich (Winterthur, Flughafen etc.) aus?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, und René Isler, Winterthur, wird wie folgt beantwortet:
Die Fragen betreffen mehrheitlich die Zuständigkeit der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB). Deren Rückmeldungen flossen in die Beantwortung der Anfrage ein. Zu Fragen 1 und 6: Wichtige Bahnhöfe, Stellwerkanlagen und Areale der SBB und somit auch der Flughafen usw. sind Teil der kritischen Infrastrukturen der Schweiz. Für diese Objekte bestehen spezifische nationale Schutzvorgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS). Die SBB haben für sämtliche Objekte Evakuierungspläne gemäss den Vorgaben des BABS erstellt. Diese stehen der Kantonspolizei Zürich sowie den Partnerorganisationen (z. B. Transportpolizei) und den Feuerwehren zur Verfügung und die Kantonspolizei ist bei deren Erstellung und Überprüfung durch die Bevölkerungsschutzabteilung vertreten. Die Datenhoheit für die Pläne liegt bei den SBB. Als Systemführerin öffentlicher Verkehr Schiene haben die SBB im Ereignisfall den Auftrag, die Massnahmen zur Prävention und Bewältigung von Ausnahmesituationen auf operativer Ebene zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Sie sind insbesondere verpflichtet, die Durchführung der Transporte im Rahmen der nationalen Sicherheitskooperation mit den übrigen Infrastrukturbetreibenden und Transportunternehmen zu koordinieren. Zu Fragen 2–4: Für jedes Objekt sind ortsbezogene Evakuationspläne definiert und in den Alarmierungssystemen der SBB hinterlegt. Die definierten Prozesse werden im Ereignisfall umgehend ausgelöst. Züge wie auch Bahnanlagen sind nach schweizerischen und internationalen Normen mit entsprechenden technischen Einrichtungen ausgerüstet, um Brände oder Schadstoffaustritte zu erkennen und anzuzeigen. So besteht ein flächendeckendes Netz an sogenannten Zugkontrolleinrichtungen, die Schadstoffe, aber auch Wärmeentwicklungen an Fahrzeugen erkennen. Sowohl in den Bahnhöfen Zürich als auch Winterthur sind zudem Lösch- und Rettungszüge der SBB stationiert, die rund um die Uhr die operative betriebliche Sicherheit abdecken. Die Kantonspolizei übernimmt die Gesamteinsatzleitung bei Ereignissen in Bahnhöfen und bei Gleisanlagen gemäss § 28 des Polizeiorganisationsgesetzes (LS 551.1). Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden keine weitergehenden Informationen zu den Prozessen und Anweisungen offengelegt. Auch die SBB publizieren aus Sicherheitsgründen keine Details zu den spezifischen Vorkehrungen. Sie halten jedoch fest, dass
die Abläufe zwischen Schutz & Rettung der Stadt Zürich, den SBB und weiteren Partnern eingespielt sind, funktionieren und sich bewähren. Für grössere Ereignisse verfügen die SBB zudem über ein nationales Notfall- und Krisenmanagement, über welches entsprechende Massnahmen definiert, geübt und im Ereignisfall auch koordiniert werden. Zu Frage 5: Die Umsetzung polizeilicher Massnahmen im Ereignisfall wird nicht nur mit der Grundausbildung sämtlicher Mitarbeitenden, sondern auch mit regelmässigen Übungen auf allen Hierarchieebenen innerhalb der Kantonspolizei sichergestellt. Grossereignisse werden regelmässig zusammen mit den Partnerorganisationen trainiert. Auch die SBB üben in regelmässigen Abständen, ob sich die vorgesehenen Massnahmen im Ereignisfall bewähren. Dazu gehören beispielsweise auch Evakuationsübungen in Tunnelbereichen oder gemeinsame Übungen der Sicherheitsorgane der SBB, des Bundes und der Kantone. Jüngstes Beispiel ist die Einsatzübung «SIMPLICITY»: Zusammen mit den Zürcher Blaulichtorganisationen sowie den Gemeinden Adliswil, Rüschlikon, Thalwil und Horgen haben die SBB in der Nacht vom 9./10. Juni 2024 den Ernstfall im Zimmerberg-Basistunnel geübt. Die Einsatz- und Evakuationsprozesse konnten im simulierten Ereignis mit rund 120 Figurantinnen und Figuranten erfolgreich überprüft werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli