Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1100/2009

Kantonale Volksabstimmung vom 27. September 2009, Anordnung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2009

1100. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung

Erwägungen

der kantonalen Volksabstimmung vom 27. September 2009

Der Regierungsrat beschliesst: I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlage Kantonale Volksinitiative für eine faire und ausgewogene Verteilung des Fluglärms um den Flughafen Zürich (Verteilungsinitiative) (ABl 2006, 1329) wird auf Sonntag, den 27. September 2009, angesetzt. II. Den Stimmberechtigten wird die nachstehende Frage zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative für eine faire und ausgewogene Verteilung des Fluglärms um den Flughafen Zürich (Verteilungsinitiative) III. Die Staatskanzlei wird beauftragt, den Beleuchtenden Bericht zu der Vorlage sowie diesen Beschluss im Amtsblatt (Textteil) zu veröffentlichen. IV. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Abstimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. V. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in besonderen Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. VI. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich Stimmrechtsrekurs an den Regierungsrat erhoben werden (§§ 147 ff. Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003). VII. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil.

VIII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statistische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi