RRB Nr. 1107/2021
Revisionen der kaufmännischen Grundbildungen und der Grundbildungen des Detailhandels 2022, Weiterbildung von Lehrpersonen, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Oktober 2021
1107. Revisionen der kaufmännischen Grundbildungen und der Grundbildungen des Detailhandels 2022, Weiterbildung von Lehrpersonen (zusätzliche Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die kaufmännischen Grundbildungen und die Grundbildungen des Detailhandels, die beiden grössten Berufsfelder mit einem Anteil von insgesamt fast 30% aller Lernenden, werden einer Totalrevision unterzogen. Die letzten grundlegenden Anpassungen erfolgten bei den kaufmännischen Grundbildungen 2003 und bei den Detailhandelsberufen 2006. Betroffen sind die vier Berufe Kauffrau/-mann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), Kauffrau/-mann mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) (bisher Büroassistent/in EBA), Detailhandelsfachfrau/-mann EFZ und Detailhandelsassistent/in EBA. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat am 18. Mai 2021 die Bildungsverordnungen für die beiden Detailhandelsberufe und am 16. August 2021 diejenigen für die kaufmännischen Grundbildungen erlassen. Für die Berufe des Detailhandels erfolgt die Einführung auf Lehrbeginn 2022. Die Umsetzung der kaufmännischen Grundbildungen wurde Anfang Juni 2021 auf Lehrbeginn 2023 verschoben. Die Einführung erfolgt bei beiden Berufsfeldern einlaufend. Das heisst, die Lernenden des ersten Lehrjahres starten im neurechtlichen System, diejenigen des zweiten und dritten schliessen nach altem Recht ab. Somit werden in den Detailhandelsberufen ab Schuljahr 2024/2025 und in den kaufmännischen Berufen ab Schuljahr 2025/2026 nur noch Lernende nach den neuen Ausbildungsgrundlagen ausgebildet.
B. Das Reformprojekt Die Reformen integrieren wichtige, zukunftsorientierte Kompetenzen in die Ausbildung und stellen so sicher, dass die Absolventinnen und Absolventen für die Herausforderungen des zukünftigen Arbeitsmarkts bereit sein werden. Aufgrund der fast 3700 jährlichen Abschlüsse im Kanton Zürich (von insgesamt 13 000) in den vier Berufen (Stand 2020) sind die beiden Berufsfelder für die Zürcher Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Der Regierungsrat unterstützt deshalb die Umsetzung der Reformen in den Zürcher Berufsfachschulen und Lehrbetrieben.
Die Reformarbeiten liegen in der Verantwortung der nationalen Trägerschaften, der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen, der Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung Schweiz sowie der Bildung Detailhandel Schweiz. Die Projektleitung der nationalen Revisionsprojekte liegt bei der Ectaveo AG, Zürich. Die Umsetzung der Reformen ist in der Verantwortung der Kantone. Aufgrund der grossen Anzahl an Betroffenen haben die drei Verbundpartner – die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz, das SBFI sowie die nationalen Trägerschaften – beschlossen, für die beiden Berufsfelder ein nationales Koordinationsgremium (NKG) einzusetzen. Das Gremium sichert die Erstellung der Umsetzungsinstrumente und deren Finanzierung. Es koordiniert zudem die Umsetzung in den Kantonen, insbesondere die Weiterbildung der Lehrpersonen. Das SBFI übernimmt im Rahmen eines Pilotprojekts 60% der Kosten für die Arbeiten des Gremiums. Der Rest wird durch Eigenleistungen der Kantone und der Trägerschaften erbracht. Die wichtigste Errungenschaft der Revisionen ist die Umstellung des schulischen Unterrichts auf die Handlungskompetenzorientierung. Dies wird den Unterricht an den kaufmännischen Berufsfachschulen und den Berufsfachschulen des Detailhandels stark verändern. Für die Lehrpersonen bedeutet die Umstellung von der Fächer- auf die Handlungsorientierung einen Paradigmenwechsel, der nur mit einem koordinierten Weiterbildungsangebot umgesetzt werden kann. Zurzeit werden die kaufmännischen Berufe im Kanton Zürich an sieben kantonalen und kantonal finanzierten Schulen für die duale Ausbildung und an drei Handelsmittelschulen (HMS) unterrichtet. Die Berufe des Detailhandels werden nach Umsetzung des Projekts Kompetenzzentren an drei kantonalen Schulen gelehrt. Auf Anregung der betroffenen Schulen hat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) bereits im Frühjahr 2019 das Projekt «Revisionen KV und Detailhandel 2022» lanciert, um die schulische Umsetzung zu unterstützen und zu koordinieren. Da die Einführung der Handlungskompetenzorientierung auch Einfluss auf die überbetrieblichen Kurse und die Lehrbetriebe hat, wurden alle Lernorte in das Projekt einbezogen. Für die Initialisierungsphase des Projekts wurde mit Verfügung der Bildungsdirektion vom 12. September 2019 (Referenz-Nr. 2019-0522) für
die Erstellung einer Vorstudie zur Klärung des Handlungsbedarfs und für die Erarbeitung von Musterunterrichtseinheiten eine Ausgabe von Fr. 390 000 bewilligt. Die Ergebnisse dieser Arbeiten flossen in die Umsetzungsvorbereitungen der nationalen Gremien ein und beeinflussten das gewählte national koordinierte Vorgehen massgeblich. Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) erstellte die Vorstudie, die aufzeigte, dass bei den in den beiden Berufsfeldern tätigen Lehrpersonen durch die Einführung der Handlungskompetenzorientierung ein erheblicher Weiterbildungsbedarf besteht. Die Autorin und der Autor kamen zum Schluss, dass für die Umsetzung der Reformen «Kaufleute 2022» und «verkauf 2022+» an den Berufsfachschulen ein nationales Schulungskonzept notwendig ist. Sie empfahlen, an jeder Schule eine Projektgruppe einzusetzen, die durch eine Bildungsinstitution im Schuljahr 2020/2021 geschult wird und die Umsetzung während fünf Jahren begleitet. Für die Schulung der Schulleitungen und Lehrpersonen sind zwei Formate vorgesehen: Kurse vor Ort und Blended-Learning-Kurse. Damit sollen Lehrpersonen befähigt werden, in den definierten Handlungskompetenzbereichen zusätzlich zu ihrem Fachwissen auch interdisziplinäre Bezüge sowie das persönliche Erfahrungswissen aus dem Berufsalltag der Lernenden einfliessen zu lassen. Für die Konzeptionsphase des Projekts wurde mit Verfügung der Bildungsdirektion vom 27. Oktober 2020 (Referenz-Nr. 2020-2182) eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 297 000 für die externe Leitung der Teilprojekte KV Schule und Detailhandel Schule sowie die Entlastung der Projektteammitglieder bewilligt.
C. Weiterbildungskonzept Die Empfehlungen der PHZH wurden im Rahmen des NKG aufgenommen und in einem Teilprojekt zu einem nationalen Weiterbildungskonzept weiterentwickelt. Dieses basiert auf Online- und Blended- Learning-Angeboten für die drei Zielgruppen «Rektorinnen und Rektoren», «Teamleiterinnen und Teamleiter» sowie «Lehrpersonen». Die Online- und Blended-Learning-Unterlagen sind auf einer Plattform der Konvink AG, Zürich, aufgeschaltet. Die Präsenzveranstaltungen werden schweizweit von den pädagogischen Hochschulen Zürich, St. Gallen und Luzern, sowie von der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung in Zollikofen zu denselben Konditionen durchgeführt. Im Kanton Zürich übernimmt die PHZH diese Aufgabe. Das Konzept ist modular aufgebaut und enthält sowohl Elemente, die selbstorganisiert bearbeitet werden, als auch solche, die in schulinternen Präsenzweiterbildungen vermittelt werden. Der Aufwand für das Selbststudium beträgt rund 1,5 Tage, die Präsenzveranstaltungen dauern 4,5 Tage für Lehrpersonen und 6,5 Tage für Teamleitungen, also je nach Funktion insgesamt 6 bis 8 Tage. Die Rektorinnen und Rektoren sowie die «Schulentwicklerinnen und Schulentwickler», die den Einführungsprozess an den Schulen steuern und unterstützen, werden durch die Schweizerische Konferenz der Kaufmännischen Berufsfachschulen zusätzlich in den Bereichen Schulorganisation und Changemanagement geschult. Im Rahmen von fünf
Workshops findet diesbezüglich ein Austausch unter allen betroffenen Schulen der ganzen Schweiz statt. Mit diesem digital unterstützten Konzept kann der ursprünglich auf 10 bis 12 Tage geschätzte Weiterbildungsaufwand stark verringert werden. Die Bildungsdirektion beauftragt die PHZH für die Präsenzweiterbildung. Es handelt sich um eine sogenannte Instate-Vergabe. Eine solche Vergabe ist ohne Ausschreibung zulässig, wenn die leistungserbringende Einheit rein öffentlich-rechtlich organisiert und an ihr kein Privater beteiligt ist. Die PHZH ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 3 Abs. 2 Fachhochschulgesetz [LS 414.10]). Sie erbringt diese Leistung nicht im Wettbewerb mit privaten Anbietenden. Das MBA wird für die Präsenzweiterbildung mit der PHZH eine Vereinbarung für alle Schulen abschliessen. Die Zugriffe auf die Blended-Learning-Plattform der Konvink AG werden die Schulen direkt mit der Anbieterin für die notwendige Anzahl Lehrpersonen und Schulleitungsmitglieder vertraglich regeln. Diese Vergaben erfolgen auf der Grundlage der von der Schweizerischen Konferenz der Kaufmännischen Berufsfachschulen mit der Konvink AG abgeschlossenen Rahmenvereinbarung.
D. Finanzielles Die externen Kosten für die Weiterbildung setzen sich aus den Kosten für die Präsenzveranstaltungen der PHZH und den Kosten für die Zugriffe auf die Unterlagen der Blended-Learning-Plattform der Konvink AG zusammen. Schulintern fallen Kosten für die Entlastungen an, soweit die Weiterbildungen nicht in der Freizeit absolviert werden. Die Weiterbildung ist zwingend für die Umsetzung der Reformen. Sie liegt einerseits im Interesse der Schulen, anderseits stellt sie auch die Arbeitsmarktfähigkeit der einzelnen Lehrpersonen sicher. Die Schulen haben sich deshalb darauf geeinigt, dass die Weiterbildung je hälftig in der Arbeitszeit und in der Freizeit zu absolvieren ist. Aufgrund der zeitlich unterschiedlichen Einführung der beiden Berufsfelder und des einlaufenden Prozesses verteilen sich die Kosten auf die Jahre 2021 bis 2025, wobei 2025 nur noch mit geringen Kosten für einzelne Lehrpersonen zu rechnen ist. Gemäss der Offerten der PHZH vom 30. August 2021 und der Konvink AG, Zürich, vom 6. März 2021 sowie der Abklärungen mit den zehn betroffenen Zürcher Berufsfachschulen fallen Kosten gemäss der folgenden Tabelle an. Die Kosten der drei HMS werden geschätzt, da die Details zu deren Weiterbildungskonzept noch ausstehend sind. Diese werden im Sommer 2022 vorliegen.
Position Betrag in Franken Präsenzweiterbildung Lehrpersonen/Teamleitende durch PHZH 751 500 Weiterbildung Rektorinnen/Rektoren und Schulentwickler/innen 34 000 (34 Teilnehmende an je 5 Workshops à Fr. 200) Zugriff Blended-Learning-Plattform (612 Lehrpersonen à Fr. 604, davon 391 248 100 Teamleitungen mit Zusatzmodul à Fr. 216; Zugriff während 4 Jahren) Schulinterne Kosten für Entlastungen der Lehrpersonen für die Weiterbildung 1 578 620 (50% der Weiterbildungszeit ergibt 9286 Lektionen ÷ 40 × Fr. 6800) 3 HMS à Fr. 100 000 (Schätzung, Konzept noch ausstehend) 300 000 Reserve rund 10% 299 632 Total Weiterbildungskosten für die Lehrpersonen der kaufmännischen 3 355 000 Grundbildungen und der Detailhandelsberufe (=Zusatzkredit) Bereits durch Verfügungen der Bildungsdirektion 2019–0522 und 2020–2182 687 000 bewilligte Ausgaben Gesamtausgabe 4 042 000
Die Weiterbildungskosten verteilen sich wie folgt auf die Jahre 2021 bis 2025 (in Franken): Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 Weiterbildungs 920 000 1 185 000 850 000 300 000 100 000 kosten Die 9286 Entlastungslektionen entsprechen 232,15 Jahreslektionen à Fr. 6800, wobei für eine Entlastungslektion Kosten von rund Fr. 170 entstehen. Bei den Entlastungen handelt es sich um Zusatzleistungen extern im Sinne der Richtlinie «Anwendung des Stundenkontos und Gewährung von Zusatzleistungen und Entlastungen für Lehrpersonen der kantonalen Berufsfachschulen» vom 4. Januar 2017. Zusätzlich zu den bereits mittels Direktionsverfügungen bewilligten Ausgaben von Fr. 687 000 fallen somit Ausgaben von Fr. 3 355 000 an. Diese zusätzlichen Ausgaben decken die Aufwendungen der zehn dualen Berufsfachschulen und der drei Handelsmittelschulen für die Weiterbildungskosten der Lehrpersonen und Schulleitungen ab. Das Reformprojekt wird aufgrund der Verordnungen des SBFI durch den Bund vorgegeben. Das Weiterbildungskonzept wurde auf nationaler Ebene entwickelt und ist für alle Kantone gleich. Bei den Weiterbildungskosten handelt es sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 e contrario des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611), da keine Handlungsfreiheit besteht. Die Ausgabe erfolgt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, Buchungskreis Nr. 7385, Koordinationsstelle Berufsfachschulen, PSP-Nr. 7385P-12.00009, Konti 3130 0 00000
Dienstleistungen Dritter, 3020 0 00000 Löhne der Lehrkräfte, 3050 0 00000 Sozialleistungen, 3910 1 00000 Personalleistungen. Die Ausgaben sind im Budget 2021, im Budgetentwurf 2022 sowie in den Planjahren 2023 bis 2025 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2022–2025 eingestellt. Neben den vorliegend zu bewilligenden Ausgaben für die Weiterbildung der Lehrpersonen und Schulleitungen werden weitere Kosten für die Arbeiten in der Phase Realisierung und Einführung des Reformprojekts anfallen. Dazu laufen zurzeit Erhebungen bei den Schulen. Gemäss einer provisorischen Schätzung belaufen sich diese Kosten auf rund 4,5 Mio. Franken. Sie werden zu gegebener Zeit mit einer separaten Ausgabenbewilligung beantragt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Weiterbildung von Lehrpersonen sowie der Team- und Schulleitungen der Berufsfachschulen und der Handelsmittelschulen im Rahmen der Umsetzung der Revisionen der kaufmännischen Grundbildungen und der Grundbildungen im Detailhandel wird zu den Ausgabenbewilligungen gemäss Verfügungen der Bildungsdirektion Nrn. 2019-0522 und 2020-2182 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 3 355 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 4 042 000.
II. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird ermächtigt, den Auftrag für die Weiterbildung der Lehrpersonen an die Pädagogische Hochschule Zürich zu erteilen.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli